Beschlussvorlage - BV/2026/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Mitarbeitenden der Stadt Wedel an einem bezuschussten Firmenfitnessprogramm (bis zu 35 Euro/monatlich) teilnehmen können.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Thema Mitarbeiterbindung- und -gewinnung nimmt weiterhin einen großen Stellenwert ein. Die

Möglichkeiten eines öffentlichen Arbeitgebers sind dabei begrenzt.

 

Sowohl ein Vorstandsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) als auch das Landesbesoldungsgesetz eröffnet die Möglichkeit entweder ein Jobticket oder ein Jobrad als Arbeitgeber zu bezuschussen.

 

Die Stadt Wedel hatte bereits einen Mobilitätszuschlag für die Nutzung des ÖPNV, das sog. Jobticket, gewährt. Mit Beschluss des Rats vom 17.07.2025 wurde der damalige Beschluss zum Mobilitätszuschlag modifiziert und alternativ die Bezuschussung eines Jobrads ermöglicht.

 

Eine weitere Möglichkeit der Bindung und Gewinnung stellt die Bezuschussung eines Firmenfitness-

programms dar. Auch hier ermöglicht ein Vorstandsbeschluss des KAV beziehungsweise beamten-

rechtliche Regelungen, dass der öffentliche Arbeitgeber/Dienstherrn eine entsprechende Leistung gewähren kann.

 

Grundsätzlich kann Firmenfitness parallel zum Mobilitätszuschlag bzw. dem Jobrad gewährt

werden. Die max. Zuschusshöhe dafür beträgt 35,-- €.

 

Vor der Umsetzung ist jedoch eine Ausschreibung erforderlich.

 

Die konkrete Ausgestaltung wird die Verwaltung mit dem Personalrat vereinbaren.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Arbeitgeberin ist an tarifliche bzw. gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Die Möglichkei-

ten, die eröffnet werden, sollten daher auch genutzt werden.

Für die Stadt Wedel bleibt es schwierig geeignete Fachkräfte zu gewinnen. Und es besteht eine

Konkurrenzsituation mit anderen Kommunen im Kreis. Firmenfitnessangebote werden z.B. auch vom

Kreis Pinneberg bzw. der Stadt Pinneberg zur Verfügung gestellt.

 

Hinzu kommt dabei auch ein gesundheitsfördernder Aspekt. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass

Firmenfitnessprogramme Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden steigern. Krank-

heitstage sinken und das führt am Ende auch zu Kosteneinsparungen. Das wiederum würde dann

auch zur Entlastung von Mitarbeitenden führen.

 

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme zu einer Steigerung der Arbeitgeberattraktivität beiträgt.

 

Am 06.04.2023 hatte der Rat der Einführung des Mobilitätszuschlages zugestimmt. Seinerzeit wurden 160.000,-- €/Jahr zur Verfügung gestellt. Aufgrund von tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen konnte diese Regelung nur noch eingeschränkt angewendet werden. Aktuell nehmen 98 Mitarbeitende den Mobilitätszuschlag in Anspruch. Insgesamt werden also nur 35.280,--€/Jahr ausgeschöpft.

 

Die verbleibenden Haushaltsmittel sollen dann für das Jobrad und Firmenfitness verwendet werden, wobei verwaltungsseitig davon ausgegangen wird, dass die Mittel nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Es besteht keine Verpflichtung eine entsprechende Leistung anzubieten. Im Hinblick auf die zu erwartenden positiven Auswirkungen, ist die Einführung jedoch zielführend. Die Mittel sind im Rahmen von Mitarbeitergewinnungsmaßnahmen bereits seit 2023 zur Verfügung gestellt worden. Der Rat hat im letzten Jahr noch einmal den Mobilitätszuschuss bzw. einen Zuschuss zum Jobrad bekräftigt (17.07.2025). Die Verwaltung wird den Rahmen so gestalten, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht überschritten werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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