Beschlussvorlage - BV/2026/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, für das 1. Halbjahr 2026 folgende Veranstaltung zu privilegieren:

 

  • Kulturnacht am 30.05.2026

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Stadt Wedel soll als attraktiver Ort mit seinem vielseitigen kulturellen, sportlichen und touristischen Angebot bei Besuchern und Touristen aus dem ganzen Bundesgebiet, insbesondere aber auch aus dem weiteren Umland und der Stadt Hamburg, bekannt und beliebt sein. Die Stadt Wedel und der Verein Wedel Marketing machen es sich in enger Abstimmung dabei zur gemeinsamen Aufgabe, dies durch verschiedene Veranstaltungen zu erreichen.

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel sowie der Stadtmarketingverein Wedel Marketing e.V. haben gemäß Ratsbeschluss vom 25.09.2025 die bisher bestehende Leistungsvereinbarung 2024-2026 aufgelöst und eine Zuschussvereinbarung 2026-2028 vereinbart.

 

In der bis zum 31.12.2026 gültigen Leistungsvereinbarung war dem Hafenfest bis auf Widerruf der Status einer Premiumveranstaltung zugestanden. Hierunter werden Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Außenwirkung der Stadt verstanden.

 

Zwischen Wedel Marketing e.V. und der Stadt Wedel bestand in der Vergangenheit darüber Einvernehmen, dass der Status „Premiumveranstaltung“ für Wedel Marketing e.V. die kostenlose Inanspruchnahme von städtischen Leistungen umfasste. Dies waren insbesondere:

  • Leistungen des städtischen Bauhofs.
  • Die Übernahme der Verwaltungsgebühren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

 

Da die Planung des Hafenfestfestes 2026 bereits zu dem Zeitpunkt begann, als noch die alte Leistungsvereinbarung galt, wurden Absprachen mit dem Veranstalter auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gütigen Vereinbarung getroffen.

 

Für das 1. Halbjahr 2026 ist die Kulturnacht am 30.05.2026 von der Privilegierung nicht erfasst. Der Stadt sind 2024 für die Kulturnacht über den an Wedel Marketing e.V. gezahlten Zuschuss hinaus Aufwendungen in Höhe von rund 3.300 € (Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofs) entstanden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung sind in 2026 mit Kosten in mindestens gleicher Größenordnung zu rechnen. Im Haushalt der Stadt Wedel stehen im laufenden Haushaltsjahr Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des Event- und Kulturmarketings in Wedel, da sie sowohl die Menschen in Wedel aber auch aus dem Wedeler Umland anziehen. Realisiert werden können diese Veranstaltungen jedoch nur, da sich eine Vielzahl ehrenamtlich Helfender mit viel Engagement um die reibungslose Durchführung kümmern.

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Stadtverwaltung spricht sich im Hinblick auf die nicht wieder hergestellte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt gegen die Privilegierung der Kulturnacht aus.

Die Veranstaltung müsste in 2026 vollständig aus Eigenmitteln des Vereins Wedel Marketing finanziert werden. Eine Einschränkung des Angebotes oder ggf. die Absage der Veranstaltung könne nicht ausgeschlossen werden. Es werden Aufwendungen in der Größenordnung von ca. 3.300 € eingespart.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

 

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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