Beschlussvorlage - BV/2026/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die Standortverlegung der Musikschule ins Reepschlägerhaus und eine gemeinsame Nutzung von Unterrichtsräumen an den weiterführenden Schulen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: Wedel hat ein vielfältiges kulturelles Angebot und hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.

Handlungsfeld 8: Wedel hat einen dauerhaft genehmigungsfreien Haushalt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Laut MV/2025/086 vom 26.08.2025 ist die Stadt Wedel dazu angehalten, im Rahmen

der Haushaltskonsolidierung Punkt 8 zu prüfen, ob die Musikschule in anderen Räumlichkeiten in Wedel untergebracht werden kann.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Wedel soll das Gebäude der Musikschule mittelfristig geräumt werden, um die hohen Sanierungs- und Unterhaltungskosten zu reduzieren.

 

Die Prüfung der Projektgruppe hat ergeben, dass eine Standortverlegung der Musikschule ins Reepschlägerhaus und eine gemeinsame Nutzung von Unterrichtsräumen an den weiterführenden Schulen wie Johann-Rist-Gymnasium (JRG) , Gebrüder-Humboldt-Schule (GHS) als auch der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule (EBG) ab dem neuen Schuljahr 2027/2028 möglich ist.

 

Musikschule/ Reepschlägerhaus

Die Musikschule zieht mit Ihrer Verwaltung (3 Personen) in das Reepschlägerhaus. Das denkmalgeschützte Haus würde in der neuen Funktion eine nachhaltige Sichtbarkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der Stadtlandschaft Wedels haben. Darüber hinaus könnte man im Rahmen von kleineren Konzerten sowie einzelnen Unterrichtsstunden der Musikschule den Standort festigen. Neben dem Reepschlägerhaus bleibt die Musikschule auch in ihrer jetzigen Form über diverse Standorte wie in den Schulen im Stadtbild von Wedel vertreten.

 

Die Räume wurden bereits mit dem Vertreter des Arbeitsschutzes und dem Leiter der Musikschule begangen.

 

Die alleinige Nutzung des Reepschlägerhauses soll aus Gründen des Datenschutzes, empfindlichen Instrumenten und Musikunterricht ausschließlich der Musikschule vorbehalten sein.

 

Eine Genehmigungsfähigkeit der neuen Nutzung in der Form eines Nutzungsänderungsantrags inkl. Brandschutzkonzept und einer Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde muss erfolgen.

 

Eine nachhaltige Nutzung des denkmalgeschützten Reepschlägerhauses ist gesichert.

 

 

Musikschule/weiterführenden Schulen JRG/ GHS/EBG (Gemeinsame Nutzung)

 

Die notwendigen 15 Musik-Unterrichtsräume werden jeweils in einer gemeinsamen Nutzung an den drei weiterführenden Schulen Johann-Rist-Gymnasium, Gebrüder-Humboldt-Schule als auch der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule untergebracht. Die weiterführenden Schulen haben dem Schulträger bereits kommuniziert, dass ab 14:00 Uhr in Abstimmung und ab 16:30 gesichert Musikunterricht stattfinden kann. Die zukünftig gemeinsam genutzten Musikräume müssen ggf. akustisch ertüchtig werden. Der Musikunterricht an den weiterführenden Schulen kann erst ab dem Schuljahr 2027/2028 durch die Musikschule aufgenommen werden, da die Umstellung von G8 auf G9 zu diesem Zeitpunkt vollständig umgesetzt worden ist. 

 

Die vorläufigen Kosten für den Umzug der Musikschule ins Reepschlägerhaus und die Ertüchtigung der 15 Räume an den weiterführenden Schulen beträgt ca. 200.000,-€. Die Kosten sind für diese haushaltskonsolidierenden Maßnahmen im Haushalt 2026/2027 nicht eingeworben. Sie müssen ggf. im Nachtrag zum Haushalt 2027 eingeworben werden.

 

- Umzug inkl. Umbaumaßnahmen    ca.   40.000,-€

- Nutzungsgenehmigung       ca.   10.000,-€

- Akustische Ertüchtigung von 15 Klassenräumen   ca.  150.000,-€

ca.  200.000,-€

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Aufgrund der angespannten Haushaltslage, dem Sanierungsstau des bestehenden Musikschulgebäudes, dem Leerstand des Reepschlägerhauses ab dem Schuljahr 2027/2028 und dem Fokus einer gemeinsamen Raumnutzung empfiehlt die Verwaltung die Machbarkeit der Standortverlegung der Musikschulverwaltung ins Reepschlägerhaus und der Verlegung der 15 notwendigen Unterrichsmusikräume an die weiterführenden Schulen durchzuführen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Variante 1

Das marode Musikschulgebäude wird mittelfristig saniert.

Die Kosten für die Sanierung der Musikschule belaufen sich auf ca. 700.000,-€.

 

Variante 2

Die Musikschulverwaltung zieht in die Villa der Stadt Wedel. Das Angebot der Sozialeinrichtung der Villa wird durch die Zusammenlegung der Musikschule an einem Standort eingeschränkt.

Der Musikunterricht wird auf die weiterführenden Schulen verlagert.

 

Die Kosten für die Verlegung der Musikschule belaufen sich auf ca. 240.000,-€

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

200.000

     

 

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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