Beschlussvorlage - BV/2026/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Rat beschließt,

 

  1.     die 2. Änderung „Lidl“ des Bebauungsplans Nr. 82 „Gewerbegebiet Kronskamp – Rissener Straße“ aufzustellen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchzuführen.

 

  1.     die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung „Lidl“ des Bebauungsplans Nr. 82 „Gewerbegebiet Kronskamp – Rissener Straße“ beinhaltet eine ca. 9.600 m² große Fläche an der Rissener Straße 112-114. Der aktuell auf der Fläche bestehende Discounter soll durch einen Neubau mit einer größeren Verkaufsfläche ersetzt werden. Die zu überplanende Fläche besteht aus den Flurstücken 65/1 (zum Teil), 28/83 (zum Teil), 28/91 (vollständig) und 28/92 (vollständig) aus Flur 11, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist zudem dem in der Anlage 1 beigefügten Plan zu entnehmen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 5 „Wirtschaft“

Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Das Ziel dieses Beschlusses ist die Schaffung von Planungsrecht für ein mit der Stadt Wedel abgestimmtes Konzept. Mit Abriss des bestehenden Discounters und den Neubau einer sogenannten Metropolfiliale soll die Verkaufsfläche von den bisher maximal erlaubten 1.300 m² auf ca. 1.900 m² erhöht werden, um aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

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Darstellung des Sachverhalts

Die zu überplanende Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 82 „Gewerbegebiet Kronskamp – Rissener Straße“, 1. Änderung „Rissener Straße - Mitte“ als Sondergebiet „Einzelhandel“ mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 1.300 m² festgesetzt.

 

In der Planungsausschusssitzung vom 25.11.2025 wurde dem Ausschuss und der Öffentlichkeit ein erstes Konzept für den neuen Lidl vorgestellt. Das Konzept soll als Grundlage für die weitere Planung dienen. Eine erste Auswirkungsanalyse des geplanten Neubaus wurde zudem erstellt, um die Einhaltung des Landesentwicklungsplans und des städtischen Einzelhandelskonzeptes zu prüfen. Die Auswirkungsanalyse diente außerdem als Grundlage für eine erste Abstimmung mit der Landesplanung.

 

Die zu überplanende Fläche liegt im Innenbereich und soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan.

 

Die Kosten des Planverfahrens werden vom Investor (Kostenübernahmevertrag) übernommen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt das Konzept und damit das Bebauungsplanverfahren.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Realisierung des Vorhabens ist ohne Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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