Beschlussvorlage - BV/2026/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt Kindertagesstätten - BKS am 11.03.2026
hier: Gebäude-, Anlagen- und Inventarunterhaltung (GAI)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Beteiligt:
- Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
- Geschäftszeichen:
- 4-40-Ro
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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26.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt, im Produktbereich Kindertageseinrichtung die Anträge für die Gebäude-, Anlagen- und Inventarunterhaltung (GAI) nicht nach den Einzelanträgen zu genehmigen, sondern durch einen festen Betrag pro Gruppe, ermittelt nach der durchschnittlichen Haushaltsanmeldung für das Haushaltsjahr 2026. Diese Vereinbarung gilt für 12 Monate (Haushaltsjahr 2026).
Ausgaben für unvorhergesehene Maßnahmen und Reparaturen sind hiervon wie bisher ausgenommen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“
Der Beschluss leistet außerdem einen Beitrag zum Handlungsfeld 4: „Die Stadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Durch die Festlegung eines einheitlichen Mittelwertes wird eine transparente und gleichmäßige Verteilung der Mittel für die Gebäude-, Anlagen- und Inventarunterhaltung auf die Kita-Gruppe sichergestellt.
Darstellung des Sachverhalts
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 11.03.2026 wurde über die zukünftige Ausgestaltung der Gebäude-, Anlagen- und Inventarunterhaltung (GAI) in Kindertagesstätten beraten.
Dabei bestand Einigkeit, die Finanzierung zukünftig auf Grundlage eines Mittelwertes pro Kita-Gruppe vorzunehmen.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Mittelwert auf Basis der genehmigten Trägeranträge des Haushaltsjahres 2025 zu ermitteln. Daraus ergibt sich ein Betrag von 5.100 € pro Kita-Gruppe.
Im Ausschuss wurde alternativ diskutiert, den Mittelwert auf Grundlage der angemeldeten Trägeranträge für das Haushaltsjahr 2026 zu bilden. Hierfür wurde von einer Fraktion der Mittelwert in Höhe von 6.500 € eingebracht. Auf dieser Grundlage beschloss der Ausschuss die oben dargestellte Beschlussempfehlung für den Rat.
Nach der Ausschusssitzung wurde daraufhin verwaltungsseitig der Mittelwert auf Grundlage der angemeldeten Trägeranträge berechnet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die ursprünglich im Ausschuss angenommene Höhe von 6.500 € rechnerisch nicht zutreffen ist und deutlich höher ausfällt, nämlich bei 8.135 € liegt.
Dieser Beschluss gilt für alle Kitas mit Ausnahme der Kita-Wasserstrolche (andere vertragliche Regelung).
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Beschlussempfehlung des BKS geht nicht von einem festgelegten Betrag, sondern von der Prämisse „der durchschnittlichen Haushaltsanmeldung für das Haushaltsjahr 2026“ aus. Daraus ergibt sich, dass 8.135 € je Kita-Gruppe an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt würden.
Bei einem Mittelwert von 8.135 € pro Kita-Gruppe würden sich Mehrkosten in Höhe von 124.206 € jährlich ergeben (im Vergleich zu den ursprünglich angenommenen 6.500 €).
Im Vergleich zu dem Verwaltungsvorschlag von 5.100 € pro Kita-Gruppe würden sich Mehrkosten in Höhe von 230.660 € jährlich ergeben.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
618.260 |
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Saldo (E-A) |
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618.260 |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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340,4 kB
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