Beschlussvorlage - BV/2026/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Entlassung von Herrn Arne-Lars Augustin als 2.stellv. Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel aus dem Ehrenbeamtenverhältnis der Freiwilligen Feuerwehr Wedel.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Entlassung von Herrn Arne-Lars Augustin aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 

 

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Darstellung des Sachverhalts

Herr Arne-Lars Augustin hat mit Schreiben vom 05.11.2025 aus persönlichen Gründen um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten. Aufgaben einer 2. stv. Wehrführung wurden von Herrn Augustin seither nicht mehr wahrgenommen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte auf eigenen Antrag zu entlassen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen und an den Träger der Feuerwehr (hier Stadt Wedel), gerichtet werden. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein bedarf es der Zustimmung der für die Ernennung zuständigen Stelle. Die Entscheidung über den Antrag obliegt somit dem Rat als einsetzendes Gremium.

 

Die Entlassung wird gemäß § 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz mit der Bekanntgabe durch den Träger der Freiwilligen Feuerwehr an den Betroffen wirksam.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

Die Aufwandsentschädigung gemäß Satzung der Stadt Wedel über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte wird nach Wahl einer neuen 2. stellv. Wehrführung an den/die Nachfolger*in gezahlt.

 

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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