Beschlussvorlage - BV/2026/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlassung der 2. stv. Wehrführung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-30/PP
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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26.03.2026
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte auf eigenen Antrag zu entlassen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen und an den Träger der Feuerwehr (hier Stadt Wedel), gerichtet werden. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein bedarf es der Zustimmung der für die Ernennung zuständigen Stelle. Die Entscheidung über den Antrag obliegt somit dem Rat als einsetzendes Gremium.
Die Entlassung wird gemäß § 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz mit der Bekanntgabe durch den Träger der Freiwilligen Feuerwehr an den Betroffen wirksam.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
Die Aufwandsentschädigung gemäß Satzung der Stadt Wedel über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte wird nach Wahl einer neuen 2. stellv. Wehrführung an den/die Nachfolger*in gezahlt.
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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