Beschlussvorlage - BV/2026/020-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel schließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Kooperationsvertrag mit dem Kreis Pinneberg zur praxisintegrierten Ausbildung (PiA) von Erzieher*innen und –soweit möglich-zur sozialpädagogischen Assistenz (SPA) ab.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“

 

1.2. „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehaltenwerden.“

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Die Träger werden durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, Praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

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Darstellung des Sachverhalts

Der Kreis Pinneberg hat entschieden (Kreistagsbeschluss vom 16.10.2024) die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen zu bezuschussen. Der Einsatz soll in Kindertagesstätten erfolgen. Ohne diese Förderung müssten die Träger der Kindertagesstätten die Kosten im zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahr entweder aus den SQKM-Mitteln refinanzieren oder die entsprechenden Mittel über die Standortgemeinde einwerben.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Rat hat entschieden im aktuellen Jahr den Trägern 6 PiA- Stellen zu bewilligen. Durch einen Kooperationsvertrag mit dem Kreis Pinneberg können Teile der Kosten kompensiert werden. Die Förderung ist befristet bis zum Ausbildungsjahr 2028.

Erzieher*innen sind gesucht und aus Sicht der Verwaltung wird sich an dieser Situation auch absehbar nichts ändern. Insofern ist es sinnvoll einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung zu leisten.

Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ist nach Auskunft des Kreises noch möglich und kann auch noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Ohne Abschluss des Kooperationsvertrages würden die Kosten der Ausbildung vollständig bei der Stadt Wedel verbleiben.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

Die Kompensation erfolgt aus dem Fachbereichs-Budget. Dort werden entsprechende Mittel vorgehalten.

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

11.760,--

52.584,--

112.688,--

     

     

Aufwendungen*

     

17.640,--

78.876,--

169.032,--

     

     

Saldo (E-A)

 

29.400,--

131.460,--

281.720,--

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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