Beschlussvorlage - BV/2026/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvertrag mit dem Kreis Pinneberg zur praxisintegrierten Ausbildung (PiA) von Erzieher*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich 4 Bildung, Familie und Kultur
- Geschäftszeichen:
- 4-40-Ro
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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11.03.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“
1.2. „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehaltenwerden.“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Träger werden durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, Praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Darstellung des Sachverhalts
Der Kreis Pinneberg hat entschieden (Kreistagsbeschluss vom 16.10.2024) die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen zu bezuschussen. Der Einsatz soll in Kindertagesstätten erfolgen. Ohne diese Förderung müssten die Träger der Kindertagesstätten die Kosten im zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahr entweder aus den SQKM-Mitteln refinanzieren oder die entsprechenden Mittel über die Standortgemeinde einwerben.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Rat hat entschieden im aktuellen Jahr den Trägern 6 PiA- Stellen zu bewilligen. Durch einen Kooperationsvertrag mit dem Kreis Pinneberg können Teile der Kosten kompensiert werden. Die Förderung ist befristet bis zum Ausbildungsjahr 2028.
Erzieher*innen sind gesucht und aus Sicht der Verwaltung wird sich an dieser Situation auch absehbar nichts ändern. Insofern ist es sinnvoll einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung zu leisten.
Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ist nach Auskunft des Kreises noch möglich und kann auch noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
Die Kompensation erfolgt aus dem Fachbereichs-Budget. Dort werden entsprechende Mittel vorgehalten.
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
11.760,-- |
52.584,-- |
112.688,-- |
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Aufwendungen* |
17.640,-- |
78.876,-- |
169.032,-- |
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Saldo (E-A) |
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29.400,-- |
131.460,-- |
281.720,-- |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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