Beschlussvorlage - BV/2026/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel stimmt der Wahl des Löschmeister Herrn Holger Koschek zur Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel zu.

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Darstellung des Sachverhalts

Mit der Wahl der Freiwilligen Feuerwehr Wedel auf der Mitgliederversammlung am 17.02.2026 wurde der Löschmeister Herr Holger Koschek für sechs Jahre zum Gemeindewehrführer gewählt. Er erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 11 Abs. 2 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein und § 16 Abs. 1 Ziff. 1 Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein bedarf die Wahl der Gemeindewehrführung sowie der Stellvertretung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die in § 2 Abs. 1 Satzung der Stadt Wedel über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger festgesetzten Aufwandsentschädigungen für die Gemeindewehrführung entstehen unabhängig davon, welches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr gewählt worden ist.

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Anlagen

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