Beschlussvorlage - BV/2026/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Elbschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Beteiligt:
- Fachbereich 1 Bürgerservice
- Geschäftszeichen:
- 4-40-Ro
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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11.02.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Darstellung des Sachverhalts
Die Elbschule Wedel wurde im Juni 2023 vom Bildungsministerium zugelassen. Damit ist sie eine Ersatzschule in freier Trägerschaft. Die Bezuschussung des Landes setzte erst nach einer zweijährigen Wartefrist ein. Vorher wurde der Schulbetrieb durch Spenden, Kredite und Eigenleistung gesichert. Seit dem Schuljahr 2025/2026 ist die Wartezeit abgelaufen und es erfolgt eine finanzielle Unterstützung der Schule durch das Land Schleswig-Holstein. Die Stadt Wedel erstattet dann für Wedeler Schülerinnen und Schüler einen pauschalisierten Betrag an das Land. Die Erstattungsbeträge belaufen sich auf 1.184,--€ bzw. 1.044,--€ je Schüler*in.
Es handelt sich um eine einzügige Schule, die als Grund- und Gesamtschule alle Schulabschlüsse anbieten will (also Klasse 1 bis 13). Damit ist die Elbschule Wedel eine Bereicherung für die Wedeler Schullandschaft und es besteht ein großes Interesse diese Institution zu erhalten.
Im letzten Jahr hatte die Elbschule 68 Schüler*innen in den Klassenstufen 1 und 2 sowie 5 und 6. Inzwischen ist noch eine 3. und eine 7. Klasse dazugekommen. Über die Hälfte der Schüler*innen kommen aus Wedel.
Die Elbschule ist aktuell in angemieteten Containern untergebracht. Dabei handelt es sich um eine Übergangslösung. Zum Schuljahr 2027/2028 muss ein neuer Standort für die Elbschule gefunden werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Sollte in der verbleibenden Zeit keine Alternative gefunden werden, steht zu befürchten, dass die Elbschule ihr Engagement in Wedel einstellen muss. Das wäre für die Stadt Wedel ein Verlust. Bereits in der Vergangenheit gab es Gespräche mit der Verwaltungsleitung und der Stadt- und Landschaftsplanung. Bisher konnten leider keine geeigneten Lösungen gefunden werden. Die Verwaltung wird die Elbschule auch weiterhin unterstützen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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