Mitteilungsvorlage - MV/2026/010

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Elbschule Wedel

 

Im Jahr 2022 wurden erste Gespräche mit dem Förderverein Elbschule Wedel e. V. und der Stadtverwaltung geführt. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde die Frage, welche Flächen für einen Schulbau geeignet wären, thematisiert. Die Schulaktivitäten wurden im Schuljahr 23/24 auf dem Standort J.D. Möller-Areal in Containern aufgenommen. Nach zwei Jahren Beschulung reichte der Platz in den vorhandenen Containern nicht mehr aus, um weitere Schulklassen aufzunehmen.

 

Zum Schuljahr 25/26 wurden die Container auf dem J.D. Möller-Areal, die als Interimslösung für die Bauphase des Neubaus der Gebrüder Humboldt Schule von der Stadt Wedel benötigt wurden, an die Elbschule übergeben. Die Übergabe erforderte einen hohen Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand, um die Containerklassen rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr 25/26 zu übergeben. Aus der Weiternutzung entstanden zahlreiche Synergieeffekte für alle Parteien. Die Interessen der Stadt Wedel wurden dabei vollumfänglich gewahrt.

 

Seit 2022 wurden mehr als 15 Flächen geprüft, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden können, da es sich überwiegend um Grundstücke Dritter handelt. Prüfkriterien sind u.a.:

 

  •           Planungsrecht: Im Normalfall wird eine Schule auf einem Grundstück errichtet, das die planungsrechtliche Ausweisung „Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule“ trägt. Auch in Wohn - oder Mischgebieten ist ein Grundschulbau im Einzelfall möglich, muss aber geprüft werden.
  •           Verfügbarkeit (privat oder öffentlich): Eine Privatfläche kann durch eine Privatschule beplant und bebaut werden. Befindet sich die Fläche im öffentlichen Eigentum, bedarf es eines Wettbewerbs z.B. einer öffentlichen Konzeptausschreibung, um weiteren möglichen Interessenten die Gelegenheit zu geben, sich um den Kauf des Grundstücks zu bewerben. Erst dann kann die Planung weiterbetrieben werden.
  •           Nutzungskonflikte zu bestehenden Nutzungen im Umfeld: Eine Schule ist eine sehr sensible Nutzung in Bezug auf Lärmimmissionen, Gerüche, Altlasten etc. Daher schließt der Gesetzgeber den Bau einer allgemeinbildenden Schule in bestimmten Gebietskategorien z.B. Industrie- und Gewerbegebiet aus.
  •           Der Außenbereich ist ein geschützter Bereich, ein Schulbau ist dort nicht zulässig. Nur unter bestimmten Bedingungen z.B. im Siedlungsentwicklungsbereich, Beachtung der Schutzgebietskategorien etc. kann neues Planungsrecht (Bebauungsplanverfahren) für den Schulbau geschaffen werden.
  •           Erschließungssituation und Aufwand: Eine Baugenehmigung kann nur erteilt werden, wenn die Erschließung gesichert ist.
  •           Innerstädtische Lage: Nach Möglichkeit sollte eine Grundschule für die Schüler und Schülerinnen fußläufig erreichbar sein, Elterntaxis sollten bestenfalls vermieden werden. Auch ausgebaute Radwege und eine bestehende Busverbindung sind bei der Gründung einer Schule von Vorteil.

 

Es gibt mehrere private Flächen, die in der Größe und Lage geeignet wären, eine ein-zügige Schule dort zu errichten. Nicht alle Flächen sind baureif, aber Planungsrecht könnte geschaffen werden, z.B. gibt es im Stadtentwicklungsgebiet „Wedel Nord“ einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für eine allgemeinbildende Schule. Mit den Eigentümern aller möglichen privaten Flächen steht die Elbschule im Austausch. Auf dem in öffentlichem Besitz befindlichen Grundstück der Pestalozzischule ist die Nutzung „Privatschule“ planungsrechtlich zulässig.

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