Beschlussvorlage - BV/2026/005
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
- Geschäftszeichen:
- SEW/ta/bu
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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12.02.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.02.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Nachtragssatzung verfolgt das Ziel, in der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Wedel die aktuelle Rechtslage und die Aufgabenerledigung möglichst genau abzubilden und rechtssicher festzuschreiben.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Die Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Wedel regelt in § 5 Abs. 5 sowie in § 11 die Zuständigkeit in Personalangelegenheiten. Diese Regelungen enthalten bislang allgemeine Vorgaben zur Möglichkeit der Übertragung von Personalbefugnissen auf die Werkleitung.
Im laufenden Betrieb werden die Zuständigkeiten zwischen Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister und Werkleitung bereits seit längerer Zeit in abgestimmter Weise wahrgenommen. Diese gelebte Praxis war jedoch bislang nicht vollständig und eindeutig in der Betriebssatzung abgebildet. Mit der I. Nachtragssatzung wird § 11 neu gefasst und die Zuständigkeit in Personalangelegenheiten konkretisiert.
Dabei wird insbesondere geregelt,
- welche Personalangelegenheiten der Werkleitung im Rahmen der genehmigten Stellenübersicht obliegen und
- in welchen Fällen die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister zuständig bleibt.
Eine Änderung der grundsätzlichen Aufgabenverteilung oder der bestehenden Personalpraxis ist damit nicht verbunden.
In § 8 wird der Vollständigkeit halber eine Regelung aus der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wedel wiedergegeben, so dass sich diese nun auch unmittelbar aus der Betriebssatzung ergibt. Auch hiermit ist keine Änderung der bestehenden Praxis verbunden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Neufassung des § 11 der Betriebssatzung dient der Klarstellung und systematischen Darstellung der Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten. Die Regelung greift die bislang praktizierte und bewährte Zusammenarbeit zwischen Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister und Werkleitung auf und bildet diese in der Betriebssatzung ab.
Durch die Konkretisierung werden Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte eindeutig beschrieben. Insbesondere bleibt die personalrechtliche Gesamtverantwortung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters unberührt, während die Werkleitung weiterhin die Personalangelegenheiten des laufenden Betriebs wahrnimmt.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der I. Nachtragssatzung, da sie zur Transparenz, Rechtssicherheit und nachhaltigen Organisation der Personalwirtschaft im Eigenbetrieb beiträgt und die bisherige Praxis verbindlich festschreibt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternative:
Verzicht auf die Änderung der Betriebssatzung.
Konsequenzen:
Fortbestehen nur allgemein geregelter Zuständigkeiten.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich weder bei der vorgeschlagenen Regelung noch bei der Alternative.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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