Beschlussvorlage - BV/2026/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Kita Löwenzahn und Containerlösung für die Bauphase
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 4-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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11.02.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt in der Zeit des Neubaus der Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ den Betrieb ersatzweise in einer Containeranlage auf dem Grundstück Voßhagen 93 in Wedel fortzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 610.000,-- € werden bereitgestellt.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“
1.2. „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder
vorgehalten werden.“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Träger wird in die Lage versetzt einen Neubau zu errichten und den Kita_Betrieb aufrecht zu erhalten.
Darstellung des Sachverhalts
Die Kita Löwenzahn befindet sich in Wedel, Voßhagen 93, auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Wedel. Das vorhandene Gebäude weist jedoch erhebliche Mängel auf und kann in der Form nicht mehr erhalten werden. Das Gebäude wurde seinerzeit in Leichtbauweise errichtet. Die Wände sind lediglich 6 cm dick. Eine energetische Ertüchtigung ist vor diesem Hintergrund nicht wirtschaftlich. Hinzu kommt, dass bereits 2023 eine Formaldehyd-Belastung festgestellt wurde. Nach einem vorliegenden Gutachten stellen die gemessenen Werte jedoch noch keine Gefahr dar. Von externen Gutachtern, beauftragt von der Stadt Wedel sowie dem Kita-Träger, wurde im Ergebnis festgestellt, dass das Gebäude abgängig ist und ein Neubau die sinnvollste Lösung sei.
Die vorgenommene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ein Neubau der Kita die sinnvollere Alternative darstellt. Vom Fachdienst Gebäudemanagement wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um die Möglichkeiten auf dem begrenzten Gelände zu prüfen. Es ist geplant, das Gebäude auf dem Fußabdruck des bisherigen Baus zu errichten. Dadurch könnten die Bestandsressourcen der Außenanlagen erhalten bleiben.
Maximal würde auf dem Gelände ein Gebäude für 110 Kinder entstehen können – 4 Elementargruppen á 20 Kinder sowie 3 Krippengruppen á 10 Kinder
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung hat bereits vor zwei Jahren die ersten Gespräche zur Entwicklung des Kita-Standortes Löwenzahn geführt. Beteiligt wurden die Fachdienste Stadt- und Landschaftsplanung, Gebäudemanagement, Finanzen, Wirtschaft und Steuern, Bildung, Kultur und Sport und das Rechnungsprüfungsamt.
Im Rahmen der Gespräche wurde der Vorschlag entwickelt, den Neubau von bauwerk Kirchliche Immobilien zu veranlassen. Dabei handelt es sich um ein unselbständiges Werk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein. Bauwerk hat in den letzten Jahren bereits Projektentwicklungen im Rahmen von über 200 Mio. Euro realisiert.
Der Kirchenkreis würde die Planung und Errichtung der Kita durch sein bauwerk übernehmen. Er übernimmt die Finanzierung und Instandhaltung.
Die Kostenübernahme der Stadt Wedel würde durch eine dauerhafte Mietzahlung erfolgen.
Die konkreten Konditionen sind im Rahmen der zu führenden Vertragsverhandlungen zu vereinbaren.
Während der Bauphase ist eine Ausweichmöglichkeit für die Betreuung der Kinder zu schaffen. Die Prüfungen hierzu haben ergeben, auf dem vorhandenen Grundstück eine Container-Zwischenlösung zu schaffen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 610.000,--€ (Rodungsmaßnahmen; Miete,…). Diese Kosten sind von die Stadt Wedel zu tragen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
310.000,-- |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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