Beschlussvorlage - BV/2025/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthafen Wedel - Auftrag an die Verwaltung, weitere Verhandlungen zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes zu führen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Wirtschaftsförderung
- Geschäftszeichen:
- 0-15 Ba
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.02.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.02.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt begrüßt das vorgestellte Projekt „Boutique Hafen Wedel-Schulau“ und beauftragt die Verwaltung dessen weitere Entwicklung positiv zu begleiten. Ziel der Planungen und Bemühungen soll die Erstellung eines realisierbaren und wirtschaftlichen Konzeptes zur Nutzung des Stadthafen Wedels mit Hausbooten, Sportbooten und Traditionsschiffen sein. Die Investoren erhalten dafür Planungssicherheit bis zum 30.09.2026, um alle technischen und finanziellen Fragestellungen zu beantworten. Das fertige Konzept soll dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden. Für die Erstellung dieses Konzeptes entstehen der Stadt keine Kosten oder Risiken.
Darstellung des Sachverhalts
Mit der Fertigstellung der Ostpromenade, des Kiosks und des Hafenmeisterhäuschens werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 die Bauarbeiten im Sanierungsgebiet Stadthafen Wedel abgeschlossen sein. Bekanntlich wird seit Jahren eine adäquate Nutzungsmöglichkeit vor allem für die Wasserfläche des neuen Hafens gesucht. In der Vergangenheit waren dazu schon einzelne Nutzungsideen von Interessenten - teilweise auch in der Öffentlichkeit - diskutiert worden. Diese Bemühungen waren aber bisher nicht von Erfolg gekrönt. Nach vielen Gesprächen mit potentiellen Nutzern ist aber zumindest deutlich geworden, dass die ursprünglich einmal angedachte Nutzung als reiner Sportboothafen aufgrund der geringen Größe der Wasserfläche unwirtschaftlich und deshalb leider nicht umsetzbar ist.
Im März des Jahres traten Projektentwickler mit Erfahrung im Betrieb von Sportboothäfen an die Verwaltung heran und bekundetet ihr Interesse an einer Nutzung des Stadthafens Wedel. Die angedachte Nutzung sieht eine gemischte Nutzung mit hochwertigen Hausbooten, Sportbooten und Traditionsschiffen vor. Die Hausboote sollen dabei nur einer temporären und touristischen Nutzung und keiner Dauervermietung zugeführt werden. Sie sollen ausdrücklich kein „Stadtquartier auf dem Wasser“ mit Dauerliegeplätze bilden. Ein kleinerer Teil des Hafens soll als Sportboothafen einer ganzjährigen Nutzung für Tagesgäste/-anleger zur Verfügung stehen und darüber hinaus ein attraktives Freizeitangebot zur Belebung des Stadthafens Wedel bieten. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Beteiligung lokaler Investoren/Partner nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht. Mittlerweile sind die Überlegungen so weit fortgeschritten, dass erste Ideen und Skizzen den politischen Gremien der Stadt am 14.10. im Planungsausschuss vorgestellt werden konnten. Einige daraufhin aufgekommene Fragen kamen in der darauffolgenden Sitzung des Planungsausschusses am 25.11. schon zur Sprache.
Für die weiteren Planungen würden für die Investoren nun erste beträchtliche Kosten anfallen. Viele technische Fragestellungen, wie die Sturmflutsicherheit, der Tidenhub und die Verschlickungsproblematik bedürfen nun der Beauftragung von Ingenieurbüros für die Erstellung von Machbarkeitsstudien, Gutachten und Kostenschätzungen. Dabei ist letztlich auch noch zu klären, ob es überhaupt ein signifikantes Interesse an derart hochwertigen Hausbooten in Wedel gibt. Ohne dieses Interesse wird sich das Konzept mangels Wirtschaftlichkeit nicht realisieren lassen. Die weiteren Planungen und die Erstellung der Gutachten erfordern auch Zeit. Die Investoren wünschen sich deshalb ein positives und belastbares Signal der Stadt, dass eine weitere Projektentwicklung tatsächlich erwünscht ist. Als Planungssicherung wünscht man sich einen Zeitraum bis zum 30.09.2026. Den Initiatoren des Projektes ist bewusst, dass sie gegenüber der Stadt keine Ansprüche, welcher Art auch immer, geltend machen können, sofern sich das Projekt, aus welchen Gründen auch immer, als nicht realisierbar herausstellen sollte.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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616,4 kB
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