Beschlussvorlage - BV/2026/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen in Wedel; Finanzierung der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) von Erzieherinnen und Erziehern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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29.01.2026
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt,
mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarungen geeignete Rahmenbedingungen für die zukünftige Bereitstellung von Mitteln für PiA-Stellen zu schaffen.
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt,
die mit den Haushaltsvoranschlägen der Kita-Träger für das Haushaltsjahr 2026/2027 beantragten 6 PiA-Stellen zu bewilligen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zu Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“
1.2. „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für die Kinder vorgehalten werden.“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Durch die finanzielle Unterstützung werden die Träger der Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt, Ausbildungsplätze für die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)anzubieten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Darstellung des Sachverhalts
Die Finanzierung der Praxisintegrierten Ausbildung gehört zu den „add-ons“. Dies sind Leistungen, die die Vorgaben des SQKM übersteigen und daher nicht über die reguläre Fördersatzzahlung abgedeckt sind. Die Grundidee hinter der Kita-Reform ist bezogen auf die „add-ons“, dass zusätzliche Qualität von den Kommunen finanziert wird, die sich diese Zusatzqualität vor Ort wünschen. Diese „add-ons“ müssen zwischen der Stadt Wedel und den Kita-Trägern für die Zukunft neu verhandelt werden.
Die Finanzierung der Praxisintegrierten Ausbildung gehört nicht zu den vertraglich festgehaltenen „add-ons“, sondern wurde in der Vergangenheit durch politische Beschlüsse bewilligt.
Die Kosten gingen bis 2024 vollständig zu Lasten der Stadt. Inzwischen gibt es auch andere Fördertöpfe, wodurch der Anteil der Stadt Wedel gesunken ist. Die Kosten für die bereits bewilligten Ausbildungsjahrgänge werden auch nach dem Evaluationszeitraum bis zum Ende der jeweiligen Ausbildung durch die Stadt Wedel finanziert.
In der Vergangenheit wurden die Anträge der Träger für die PiA-Stellen in den Kita-Kuratorien beraten und dann eine Empfehlung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und den Rat ausgesprochen.
In den vergangenen Jahren wurden pro Jahr insgesamt ca. 150.000 € für die genehmigten PiA-Stellen refinanziert. Pro Jahr wurden 3 bzw.4 PiA-Stellen genehmigt. Die Haushaltsmittel für die in den vergangenen Jahren bewilligten PiA-Stellen sind bereits im Haushaltsentwurf enthalten.
Da am 28.02.2026 Bewerbungsschluss an der Erzieherschule ist, benötigen die Träger zeitnah eine Rückmeldung, um den Bewerbern eine entsprechende Zu- oder Absage erteilen zu können.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt,
mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarungen geeignete Rahmenbedingungen für die zukünftige Bereitstellung von Mitteln für PiA-Stellen zu schaffen.
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt,
die mit den Haushaltsvoranschlägen der Kita-Träger für das Haushaltsjahr 2026/2027 beantragten 6 PiA-Stellen zu bewilligen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann man sich überlegen, die Standardqualität runter zu setzen und nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zu bewilligen. In der Vergangenheit konnten regelmäßig nicht alle bewilligten Plätze besetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
59.500 € |
145.500 € |
148.000 € |
101.500 € |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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