Beschlussvorlage - BV/2025/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

1. Die Stadt Wedel nimmt am Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten

2025/2026" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

teil.

 

2. Für die Maßnahme " Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium“

 

3. Die Stadt Wedel stellt die Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils der Maßnahme

bereit. Die Förderquote beträgt im Regelfall 45% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal

jedoch 8 Mio. Euro.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Antragstellung und

Umsetzung des Projekts zu veranlassen.

 

5. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Falle einer Auswahl der Projektskizze durch

den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Förderung von mindestens 45%

der zuwendungsfähigen Kosten, in der 2. Phase des Förderprogramms fristgerecht einen

Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie zu stellen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Strategischen Ziel „Die Stadt hat ein vielfältiges

Sportangebot“ im Handlungsfeld 1 (Bildung, Kultur und Sport) sowie zum Strategischen Ziel

„Leistungserweiterungen sind haushalterisch gegenfinanziert“ im Handlungsfeld 8 (Finanzielle

Handlungsfähigkeit).

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der UBF der Stadt Wedel hat am 09.01.2018 in der BV/2018/002 beschlossen, Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz durchzuführen. Der Ingenieurleistung wurde beauftragt. Bedingt durch die vorgezogenen Hochbau Baumaßnahme des Unterstufentraktes am Johann-Rist- Gymnasium kam es zu einer Verschiebung der Bauleistung. Die Umsetzung der Grundsanierung der Sportanlage ist für das Jahr 2026 geplant. Die Planung befindet sich in der Leistungsphase 5 HOAI.

 

Am 27.03.2025 hat der Rat auf dieser Grundlage beschlossen, die Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz die Haushaltsmittel in den Haushalt 2026 (950.000 €) in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Für den Haushalt 2026 sind weitere 300 T€ für das Jahr 2027 nachgemeldet worden.

Insgesamt werden für die Sanierung und der Sportanlage geschätzte Kosten in Höhe

1.440.000 € veranschlagt.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Eine Finanzierung im o.g. Umfang erscheint für die Stadt Wedel nur dann realistisch, wenn es

gelingt aus dem zwischenzeitlich eingerichteten Förderprogramm „Sanierung kommunaler

Sportstätten 2025/2026“ einen höchstmöglichen Förderzuschuss zu erhalten.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines

Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.

Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung,

einen Zuwendungsantrag zu stellen. Um an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, ist

ein Beschluss des Rates erforderlich. Antragsberechtigte Kommunen müssen ihre

Interessenbekundung in Form einer Projektskizze bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal des

Bundes einreichen. Der entsprechende Ratsbeschluss kann ggf. noch bis spätestens 31. Januar 2026

nachgereicht werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Förderung verringert den Kreditbedarf, im besten Fall um den Förderhöchstbetrag 648.000 €, die Differenz von 792.000 € wäre dann noch mit Darlehen zu finanzieren. Wird die Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz nicht gefördert, wäre eine vollständige Finanzierung durch Darlehensaufnahme seitens der Stadt Wedel notwendig.

Insgesamt werden für Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz geschätzte Kosten in Höhe 1.440.000 € veranschlagt. Hiervon entfallen 150.000 € auf Planungskosten. Durch das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ wäre ein maximaler Förderzuschuss in Höhe von 648.000 € möglich.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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