Beschlussvorlage - BV/2025/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördermittelantrag für die Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist - Gymnasium
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.01.2026
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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29.01.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
1. Die Stadt Wedel nimmt am Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten
2025/2026" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
teil.
2. Für die Maßnahme " Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium“
3. Die Stadt Wedel stellt die Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils der Maßnahme
bereit. Die Förderquote beträgt im Regelfall 45% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal
jedoch 8 Mio. Euro.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Antragstellung und
Umsetzung des Projekts zu veranlassen.
5. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Falle einer Auswahl der Projektskizze durch
den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Förderung von mindestens 45%
der zuwendungsfähigen Kosten, in der 2. Phase des Förderprogramms fristgerecht einen
Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie zu stellen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Strategischen Ziel „Die Stadt hat ein vielfältiges
Sportangebot“ im Handlungsfeld 1 (Bildung, Kultur und Sport) sowie zum Strategischen Ziel
„Leistungserweiterungen sind haushalterisch gegenfinanziert“ im Handlungsfeld 8 (Finanzielle
Handlungsfähigkeit).
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Der UBF der Stadt Wedel hat am 09.01.2018 in der BV/2018/002 beschlossen, Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz durchzuführen. Der Ingenieurleistung wurde beauftragt. Bedingt durch die vorgezogenen Hochbau Baumaßnahme des Unterstufentraktes am Johann-Rist- Gymnasium kam es zu einer Verschiebung der Bauleistung. Die Umsetzung der Grundsanierung der Sportanlage ist für das Jahr 2026 geplant. Die Planung befindet sich in der Leistungsphase 5 HOAI.
Am 27.03.2025 hat der Rat auf dieser Grundlage beschlossen, die Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz die Haushaltsmittel in den Haushalt 2026 (950.000 €) in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Für den Haushalt 2026 sind weitere 300 T€ für das Jahr 2027 nachgemeldet worden.
Insgesamt werden für die Sanierung und der Sportanlage geschätzte Kosten in Höhe
1.440.000 € veranschlagt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Eine Finanzierung im o.g. Umfang erscheint für die Stadt Wedel nur dann realistisch, wenn es
gelingt aus dem zwischenzeitlich eingerichteten Förderprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten 2025/2026“ einen höchstmöglichen Förderzuschuss zu erhalten.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung,
einen Zuwendungsantrag zu stellen. Um an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, ist
ein Beschluss des Rates erforderlich. Antragsberechtigte Kommunen müssen ihre
Interessenbekundung in Form einer Projektskizze bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal des
Bundes einreichen. Der entsprechende Ratsbeschluss kann ggf. noch bis spätestens 31. Januar 2026
nachgereicht werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Förderung verringert den Kreditbedarf, im besten Fall um den Förderhöchstbetrag 648.000 €, die Differenz von 792.000 € wäre dann noch mit Darlehen zu finanzieren. Wird die Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz nicht gefördert, wäre eine vollständige Finanzierung durch Darlehensaufnahme seitens der Stadt Wedel notwendig.
Insgesamt werden für Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist- Gymnasium inkl. Bolzplatz geschätzte Kosten in Höhe 1.440.000 € veranschlagt. Hiervon entfallen 150.000 € auf Planungskosten. Durch das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ wäre ein maximaler Förderzuschuss in Höhe von 648.000 € möglich.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,8 kB
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