Beschlussvorlage - BV/2025/116
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördermittelantrag für den Umbau des östlichen Tennenplatzes - Freizeitpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.01.2026
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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29.01.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
1. Die Stadt Wedel nimmt am Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten
2025/2026" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
teil.
2. Für die Maßnahme " Umbau des östlicher Tennenplatzes - Freizeitpark“
3. Die Stadt Wedel stellt die Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils der Maßnahme
bereit. Die Förderquote beträgt im Regelfall 45% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal
jedoch 8 Mio. Euro.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Antragstellung und
Umsetzung des Projekts zu veranlassen.
5. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Falle einer Auswahl der Projektskizze durch
den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Förderung von mindestens 45%
der zuwendungsfähigen Kosten, in der 2. Phase des Förderprogramms fristgerecht einen
Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie zu stellen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Strategischen Ziel „Die Stadt hat ein vielfältiges
Sportangebot“ im Handlungsfeld 1 (Bildung, Kultur und Sport) sowie zum Strategischen Ziel
„Leistungserweiterungen sind haushalterisch gegenfinanziert“ im Handlungsfeld 8 (Finanzielle
Handlungsfähigkeit).
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Der UBF der Stadt Wedel hat am 19.04.2018 in der BV/2018/039 beschlossen, den Umbau des östlichen Tennenplatzes - Freizeitpark durchzuführen. Die Ingenieurleistung wurde bis zur Leistungsphase 2 (2018) beauftragt. Die Umsetzung der Grundsanierung der Sportanlage ist für das Jahr 2027/2028 geplant. Die Planung befindet sich in der Leistungsphase 2 nach HOAI.
Am 27.03.2025 hat der Rat auf dieser Grundlage beschlossen, für Umbau des östlichen Tennenplatzes - Freizeitpark die Haushaltsmittel in den Haushalt 2027 (60.000 €) sowie für die Jahre 2028 (900.000 €) in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
Insgesamt werden für die Sanierung und der Sportanlage geschätzte Kosten in Höhe
960.000 € veranschlagt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Eine Finanzierung im o.g. Umfang erscheint für die Stadt Wedel nur dann realistisch, wenn es
gelingt aus dem zwischenzeitlich eingerichteten Förderprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten 2025/2026“ einen höchstmöglichen Förderzuschuss zu erhalten.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung,
einen Zuwendungsantrag zu stellen. Um an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, ist
ein Beschluss des Rates erforderlich. Antragsberechtigte Kommunen müssen ihre
Interessenbekundung in Form einer Projektskizze bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal des
Bundes einreichen. Der entsprechende Ratsbeschluss kann ggf. noch bis spätestens 31. Januar 2026
nachgereicht werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Förderung verringert den Kreditbedarf, im besten Fall um den Förderhöchstbetrag 432.000 €, die Differenz von 528.000 € wäre dann noch mit Darlehen zu finanzieren. Wird der Umbau östlicher Tennenplatz - Freizeitpark nicht gefördert, wäre eine vollständige Finanzierung durch Darlehensaufnahme seitens der Stadt Wedel notwendig.
Insgesamt werden für den Umbau des östlichen Tennenplatzes - Freizeitpark geschätzte Kosten in Höhe von 960.000 € veranschlagt. Hiervon entfallen 100.000 € auf Planungskosten.
Durch das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ wäre ein maximaler
Förderzuschuss in Höhe von 432.000 € möglich.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,8 kB
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