Beschlussvorlage - BV/2026/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme vom Rotarier-Club Wedel und Herrn Patrick Wolf (Crowdfunding)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-602 / UK
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.01.2026
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 4 - Familie und Soziales
Wedel hat eine soziale Infrastruktur, die Teilnahme ermöglicht.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Für diese Maßnahme gibt es keine Kennzahlen bzw. Messung der Zielerreichung.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat hat am 21.03.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung von Spenden bis zu einem
Betrag von 10.000,00 € auf den/die Bürgermeister/in zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Sachspenden des Rotary Club Wedel und des Herrn Patrick Wolf (über Crowdfunding) haben einen Gesamtwert von 10.100,00 € brutto und aus diesem Grund ist die Annahme vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen.
Das ausgewählte Spielgerät (ein Gurtsteg – s. Anlage) hat eine hohe Anzahl an Spielwerten und ist für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet.
Die Materialauswahl ist hochwertig und langlebig. Die Anlieferung, der Aufbau und die TÜV-Abnahme sind in den Gesamtkosten enthalten.
Mit Folgekosten ist nur dann zu rechnen, wenn es zu mutwilligen Beschädigungen kommt.
Der verantwortliche Fachdienst geht davon aus, dass in den kommenden 10 Jahren keine
Folgekosten erforderlich sein werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Spenden des Rotary Club Wedel und des Herrn Patrick Wolf ermöglichen der Stadt Wedel den Kinderspielplatz Pinneberger Straße wieder aufzuwerten und das Spielangebot besonders für Menschen mit sensorischen Einschränkungen zu erweitern.
Auf dem Spielplatz Pinneberger Straße wurde das Spielgerät (Gurtsteg) 2013 schon einmal aufgebaut. Nach jahrelanger intensiver Nutzung musste dieses jedoch im Herbst 2024 – altersbedingt und nicht mehr wirtschaftlich reparabel - entfernt werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
10.100,00 |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,2 kB
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