Beschlussvorlage - BV/2026/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel; Städtischer Investitionszuschuss für die Neuanschaffung einer Haubenspülmaschine für die Kindertagesstätte "Spatzennest"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 Pm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.01.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.01.2026
|
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“
1.2. „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder
vorgehalten werden.“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Durch die finanzielle Unterstützung wird der Träger in die Lage versetzt, eine neue Haubenspülmaschine anzuschaffen. Diese wird für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätte benötigt.
Darstellung des Sachverhalts
Die Leitung des Kindergartens „Spatzennest“ hat das Sachgebiet Kita mit Mail vom 28.11.2025 darüber informiert, dass mehrere Verschleißteile in der vorhandenen Spülmaschine gebrochen sind. Es sollte ein Techniker für die Reparatur beauftragt werden. Mit Mail vom 02.12.2025 hat die Leitung der Kita dann mitgeteilt, dass er Techniker sie darüber informiert hat, dass eine Reparatur nicht empfehlenswert sei, da die zu ersetzenden Teile sehr hochpreisig seien und die Kosten für eine Reparatur nicht im Verhältnis stehen würden. Die Maschine wurde mit der Erstausstattung 2011 eingebaut und ist abgeschrieben (Zweckbindungsfrist bei Großelektrogeräten 10 Jahre).
Da die Geschirrspülmaschine erst Ende November 2025 kaputt gegangen ist, kann eine Neuanschaffung nicht aus bereits genehmigten umgewidmeten Mitteln refinanziert werden, da diese zu diesem Zeitpunkt bereits ausgegeben waren.
Zur Zeit spülen die Küchenkräfte das Geschirr für 130 Kinder mit der Hand.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Invest-Zuschuss zu genehmigen, um eine Gefährdung des Kitabetriebes zu vermeiden. Gemäß § 12 Nr. 11 der Finanzierungsvereinbarung hat der Träger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, wenn ansonsten die Betriebsführung der Kindertageseinrichtung gefährdet ist.
Zur Deckung der beantragten zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 9.000 € stehen nicht abgerufene investive Mittel anderer Kitas zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
9.000 € |
|||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
