Beschlussvorlage - BV/2026/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, dem DRK-Kreisverband als Träger der Kita „Spatzennest“ in Wedel einen Investitionszuschuss für eine neue Haubenspülmaschine in Höhe von 9.000 € zu gewähren.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“

1.2. „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder

       vorgehalten werden.“

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Durch die finanzielle Unterstützung wird der Träger in die Lage versetzt, eine neue Haubenspülmaschine anzuschaffen. Diese wird für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätte benötigt.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Leitung des Kindergartens „Spatzennest“ hat das Sachgebiet Kita mit Mail vom 28.11.2025 darüber informiert, dass mehrere Verschleißteile in der vorhandenen Spülmaschine gebrochen sind. Es sollte ein Techniker für die Reparatur beauftragt werden. Mit Mail vom 02.12.2025 hat die Leitung der Kita dann mitgeteilt, dass er Techniker sie darüber informiert hat, dass eine Reparatur nicht empfehlenswert sei, da die zu ersetzenden Teile sehr hochpreisig seien und die Kosten für eine Reparatur nicht im Verhältnis stehen würden. Die Maschine wurde mit der Erstausstattung 2011 eingebaut und ist abgeschrieben (Zweckbindungsfrist bei Großelektrogeräten 10 Jahre).

Da die Geschirrspülmaschine erst Ende November 2025 kaputt gegangen ist, kann eine Neuanschaffung nicht aus bereits genehmigten umgewidmeten Mitteln refinanziert werden, da diese zu diesem Zeitpunkt bereits ausgegeben waren.

Zur Zeit spülen die Küchenkräfte das Geschirr für 130 Kinder mit der Hand.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Invest-Zuschuss zu genehmigen, um eine Gefährdung des Kitabetriebes zu vermeiden. Gemäß § 12 Nr. 11 der Finanzierungsvereinbarung hat der Träger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, wenn ansonsten die Betriebsführung der Kindertageseinrichtung gefährdet ist.

 

Zur Deckung der beantragten zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 9.000 € stehen nicht abgerufene investive Mittel anderer Kitas zur Verfügung.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Würde auf eine Neuanschaffung verzichtet, müssten die Reparaturkosten übernommen werden. Ohne Übernahme der Kosten kann es zu einer Gefährdung des Kitabetriebes kommen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

9.000 €

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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