Beschlussvorlage - BV/2026/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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22.12.2025
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld:
HF 1: Bildung, Kultur und Sport
HF 4: Familie und Soziales
HF 8: Finanzielle Handlungsfähigkeit
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der FD 2-10 Gebäudemanagement ist zuständig für die Bauunterhaltung sämtlicher städtischer Gebäude wie z.B. Rathaus, Feuerwache, Schulen, Unterkünfte usw.
Die angewiesenen Aufträge und Rechnungen fallen unter folgende Kategorien: Aufrechterhaltung des Betriebs, Statik, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Verkehrssicherung, Reinigung, Gebäudehülle/Dichtigkeit, Wartung von Brandschutz, Versicherung, Energie, Heizung und gesetzliche Vorgaben.
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist für zwingend notwendige Auftragsvergaben und Rechnungsbegleichungen bis Ende des Jahres 2025 in Höhe von 1.700.000,00 € notwendig.
Die Verstärkung muss noch in 2025 erfolgen. Laut dem FD 3-20 Finanzen stehen die Mittel im Rahmen des Gesamthaushaltes zur Verfügung.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Um den Betrieb als auch die laufenden Maßnahmen zu erhalten, Schäden zu verhindern und rechtliche Forderungen die entstehen könnten entgegen zu wirken, sollte der Deckungsring unverzüglich aufgestockt werden. Somit wird die Freigabe der Haushaltsmittel für das o.g. Produktkonto benötigt. Sollte es dieses Jahr nicht mehr zu einer außerordentlichen Mittelverschiebung kommen, kommt es zu einem Stillstand der Baumaßnahmen, Energiekosten oder Reinigungskosten können nicht mehr bezahlt werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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