Beschlussvorlage - BV/2026/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 1110300 Gebäudemanagement für zwingend notwendige Auftragsvergaben und Rechnungsbegleichungen bis Ende des Jahres 2025 in Höhe von 1.700.000,00 €.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld:

HF 1: Bildung, Kultur und Sport

HF 4: Familie und Soziales

HF 8: Finanzielle Handlungsfähigkeit

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Deckungsring des Gebäudemanagements ist vollständig aufgebraucht.

 

Aufgrund von intensiven Nutzungen der Gebäude, unvorhersehbaren Notfällen,

laufenden Großbaumaßnahmen und erhöhten Energiekosten kam es zu einer Unterdeckung des Deckungsrings.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der FD 2-10 Gebäudemanagement ist zuständig für die Bauunterhaltung sämtlicher städtischer Gebäude wie z.B. Rathaus, Feuerwache, Schulen, Unterkünfte usw.

 

Die angewiesenen Aufträge und Rechnungen fallen unter folgende Kategorien: Aufrechterhaltung des Betriebs, Statik, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Verkehrssicherung, Reinigung, Gebäudehülle/Dichtigkeit, Wartung von Brandschutz, Versicherung, Energie, Heizung und gesetzliche Vorgaben.

 

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist für zwingend notwendige Auftragsvergaben und Rechnungsbegleichungen bis Ende des Jahres 2025 in Höhe von 1.700.000,00 € notwendig.

 

Die Verstärkung muss noch in 2025 erfolgen. Laut dem FD 3-20 Finanzen stehen die Mittel im Rahmen des Gesamthaushaltes zur Verfügung.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Um den Betrieb als auch die laufenden Maßnahmen zu erhalten, Schäden zu verhindern und rechtliche Forderungen die entstehen könnten entgegen zu wirken, sollte der Deckungsring unverzüglich aufgestockt werden. Somit wird die Freigabe der Haushaltsmittel für das o.g. Produktkonto benötigt. Sollte es dieses Jahr nicht mehr zu einer außerordentlichen Mittelverschiebung kommen, kommt es zu einem Stillstand der Baumaßnahmen, Energiekosten oder Reinigungskosten können nicht mehr bezahlt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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