Mitteilungsvorlage - MV/2025/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Prüfung Stufenplan zum Kombibad
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-103
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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01.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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11.12.2025
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.07.2025 teilte die Bürgermeisterin mit, dass sie noch weitere Prüfungen aufgrund der Haushaltslage vornehmen möchte.
Dieses soll in drei Stufen erfolgen:
1. Notfallplan erstellen - falls die Badebucht ausfällt
2. Kostenprüfung für Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens für max. 3-5 Jahre
3. Planung einer langfristigen Lösung für die nächsten 20-25 Jahre
(Prüfung weiterer Standorte: Rudolf-Breitscheid-Halle, weitere Grundstücke, mobile Angebote)
Zu 1.) Notfallplan
Sachstand vom Fachbereich Bürgerservice
Zur geplanten Sanierung der Badebucht und der damit verbundenen Schließung wurden die Schulen in Wedel und der zuständige Schulrat um Stellungnahmen gebeten.
Für die Grundschulen trägt der Schulrat vor, dass das Schulschwimmen ab der 3. Klasse für 30 Minuten pro Woche als verbindlich angesehen wird.
Bei den weiterführenden Schulen bieten die EBG im 5.Jahrgang und die GHS in den Jahrgängen 6 und 11 Schulschwimmen an. Das JRG hatte sich bei der Abfrage nicht beteiligt.
In den Unterrichtsplänen können die Schulen zwischen 80 Minuten und 1 Stunde 45 Minuten einplanen, bei auswärtigen Schwimmangeboten zwischen 2 und 3 Zeitstunden.
Wenn das Schulschwimmen durch die Schließung der Badebucht nicht in Wedel angeboten werden kann, könnten sich die EBG und GHS alternativ die Durchführung von Projektwochen „Schwimmen“ vorstellen. Die Grundschulen halten Klassenfahrten oder Projektwochen mit dem Schwerpunkt „Schwimmen lernen“ für nicht realisierbar.
Als weitere Alternative wurde der Einsatz von mobilen Schwimmbecken geprüft. Die Stadt Schenefeld bietet z.B. ihren Grundschulen und der DLRG ein mobiles Schwimmbecken (12,5 m x 8 m) für ca. vier Wochen im Jahr an.
Die Wedeler Schulen sehen den Einsatz mobiler Schwimmbecken eher kritisch. Die Faktoren Zeit und Kosten werden hierbei benannt. Eine Variante könnte jedoch der Einsatz sog. Schwimm-Trucks sein, die zu den einzelnen Schulen fahren oder wöchentlich kommen könnten.
Die Möglichkeit, Schwimmbäder benachbarter Kommunen zu nutzen, schließen alle Wedeler Schulen aufgrund der zeitlichen Bedingungen aus.
Zu 2.) Kostenprüfung für Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens für max. 3-5 Jahre
Die Stadtwerke GmbH/ Kombibad GmbH weisen außerdem darauf hin, dass im Laufe des Jahres 2025 die bisherigen Prüfungen und Analysen zur Zukunft der Badebucht um den Aspekt „Kosten für den Notbetrieb“
erweitert wurde.
In der Variante „Notbetrieb“ wurden die erforderlichen Investitionen gem. kalkulatorischer Afa in den kommenden fünf Jahren bewertet. In den kommenden drei Jahren sind Ersatzinvestitionen in Höhe von insgesamt etwa 600 TEUR zu erwarten. Bereits im vierten Jahr wird wegen zu erwartender Anlagenabgänge von zusätzlichem Investitionsbedarf von 990 TEUR ausgegangen, der für die Betriebsjahre 4 und 5 auf zusammen ca. 2.800 TEUR zusätzliche Investitionen anspringen wird.
Zu 3: Planung einer langfristigen Lösung für die nächsten 20-25 Jahre
(Prüfung weiterer Standorte: Rudolf-Breitscheid-Halle, weitere Grundstücke, mobile Angebote)
Weitere Varianten, die die Stadtwerke GmbH/ Kombibad GmbH ergänzend geprüft haben:
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Hybridbecken
Der ergänzend geprüften Variante eines Hybridbeckens liegt die Idee zugrunde, in das bestehende Sportbecken ein zusätzliches kleineres Nichtschwimmer-Edelstahlbecken einzuziehen, um eine Doppelnutzung von Bahnenschwimmen und Anfängerschwimmen zu ermöglichen. Der Nachteil besteht hier in einer eingeschränkten Wettkampfeignung des Beckens. Die erforderlichen Investitionen (insbesondere für energetische Sanierung und Sanierung Sanitärbereich) belaufen sich in dieser Variante auf ca. 10 Mio. €, das jährliche Defizit auf ca. 1,4 Mio. €.
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Nur Freibadbetrieb
Ein reiner Freibadbetrieb würde bei Neubau eines Freibades mit 5 Bahnen und angegliedertem Nichtschwinmmerbereich sowie einer Sanierung der sanitären Einrichtungen Investitionen in Höhe von ca. 4,5 Mio. € erfordern und das jährliche Defizit auf ca. 850 TEUR senken, abhängig von Wassertemperatur und saisonaler Betriebsdauer. Diese Variante hat den Nachteil einer starken Witterungsabhängigkeit (insbesondere schwierig für Schul- und Vereinsschwimmen) und eines hohen Energiekostenanteils zur Wassererwärmung wegen der schlechten energetischen Dämmung.
Prüfung von Alternativstandorten für ein städtisches Hallenbad durch den Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung
Im Zuge der Konzeptplanung Badebucht wurde verwaltungsseitig geprüft, ob sich im Stadtgebiet aus stadtplanerischer Sicht geeignete Alternativstandorte für ein neues, städtisches Hallenbad anbieten.
Im innerstädtischen Bereich gibt es nur wenige stadteigene Flächen, die für eine potentielle Standortprüfung eines Hallenbades in Frage kommen. Da ist die Parkplatzfläche Rudolf-Breitscheid Sporthalle und der Parkplatz am Johann-Rist-Gymnasium (JRG) zu nennen.
Beide Standorte würden nur den Baukörper einer einfachen Schwimmhalle mit einem Schwimmbecken (25m) und Kleinkindbecken mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von insgesamt ca. 2300 m² aufnehmen können. Die notwendigen Erschließungsflächen, wie beispielsweise Parkplätze, sind nicht machbar. Darüber hinaus würden die bestehenden Parkplätze an beiden Standorten größtenteils entfallen oder müssten im Obergeschoss des Schwimmbads gebaut werden. Die Kosten hierfür wären vergleichbar mit der Variante 4a. Der markante Baumbestand auf dem Parkplatzgelände Rudolf-Breitscheid Sporthalle würde teilweise wegfallen.
Mobile Schwimmbäder (s. Konzept NRW)
https://www.sportland.nrw/schwimmcontainer-narwali
Freiflächen auf Schulgeländen sind schlecht zugänglich und werden als Außenfläche benötigt. Sie sollten als Standort für mobile Anlagen nicht in Betracht gezogen werden.
Mobile Schwimmbäder benötigen ausreichend befestigte Flächen. Hier kommt nur der Parkplatz an der Badebucht oder der Parkplatz an der VHS in Frage. Aus baurechtlichen Gründen benötigt die VHS für ihren Betrieb ausreichende Stellplatzflächen, sodass der Standort für ein mobiles Schwimmbad ausscheidet.
Als Fazit ist der heutige Standort der Badebucht auch für eine neue Schwimmhalle der geeignetste Standort.
