Beschlussvorlage - BV/2025/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Kündigung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.12.2026. Die Leistungsvereinbarung wird zum 31.12.2025 einvernehmlich gekündigt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In der Sitzung vom 25. September 2025 hat der Rat beschlossen, den Zuschuss an Wedel Marketing e.V. um 40.000 Euro auf jährlich 135.000 Euro (befristet auf drei Jahre 2026-2028) zu erhöhen.

 

Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses ist es erforderlich, die Leistungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.12.2026 im gegenseitigen Einverständnis beider Vertragsparteien aufzulösen.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Neben den bisherigen Tätigkeitsfeldern des Vereins sollen zusätzlich die Interessen der lokalen Wirtschaft gestärkt werden. Mit u.a. der Einstellung eines Citymanagers / einer Citymanagerin sollen Maßnahmen aus dem Innenstadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werden. Die Stadt Wedel soll weiterhin als attraktiver Ort mit einem vielseitigen, kulturellen, sportlichen und touristischen Angebot bekannt und beliebt sein bei Besuchern, Touristen und Einwohner*innen. Die lokale Wirtschaft soll gestärkt werden.

 

Die Verwaltung befürwortet die Kündigung der aktuellen Leistungsvereinbarung, um eine neue Zuschussvereinbarung mit Laufzeitbeginn zum 01.01.2026 zu vereinbaren.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Alternative wäre, die Leistungsvereinbarung nicht zu kündigen. Damit könnte der Ratsbeschluss vom 25.09.2025 nicht umgesetzt und die neue Zuschussvereinbarung nicht ab 01.01.2026 vereinbart werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

 

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

Minus 95.000

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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