Beschlussvorlage - BV/2025/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung der Leistungsvereinbarung Wedel Marketing e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Beteiligt:
- Fachbereich 3 - Innerer Service
- Geschäftszeichen:
- 0-13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.12.2025
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Darstellung des Sachverhalts
In der Sitzung vom 25. September 2025 hat der Rat beschlossen, den Zuschuss an Wedel Marketing e.V. um 40.000 Euro auf jährlich 135.000 Euro (befristet auf drei Jahre 2026-2028) zu erhöhen.
Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses ist es erforderlich, die Leistungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.12.2026 im gegenseitigen Einverständnis beider Vertragsparteien aufzulösen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Neben den bisherigen Tätigkeitsfeldern des Vereins sollen zusätzlich die Interessen der lokalen Wirtschaft gestärkt werden. Mit u.a. der Einstellung eines Citymanagers / einer Citymanagerin sollen Maßnahmen aus dem Innenstadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werden. Die Stadt Wedel soll weiterhin als attraktiver Ort mit einem vielseitigen, kulturellen, sportlichen und touristischen Angebot bekannt und beliebt sein bei Besuchern, Touristen und Einwohner*innen. Die lokale Wirtschaft soll gestärkt werden.
Die Verwaltung befürwortet die Kündigung der aktuellen Leistungsvereinbarung, um eine neue Zuschussvereinbarung mit Laufzeitbeginn zum 01.01.2026 zu vereinbaren.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
Minus 95.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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246,4 kB
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