Beschlussvorlage - BV/2025/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Wedel und Wedel Marketing e.V. vorbehaltlich einer im beidseitigen Einvernehmen erfolgten Kündigung der bestehenden Leistungsvereinbarung zum 31.12.2025.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In der Sitzung vom 25. September 2025 hat der Rat beschlossen, den Zuschuss an Wedel Marketing e.V. um 40.000 Euro auf jährlich 135.000 Euro (befristet auf drei Jahre 2026-2028) zu erhöhen.

 

Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses ist es erforderlich, eine neue Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Wedel und Wedel Marketing e.V. zu vereinbaren.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Neben den bisherigen Aufgaben des Vereins sollen zusätzlich auch die Interessen der lokalen Wirtschaft stärker vertreten werden. Unter anderem soll die Einstellung eines Citymanagers/ einer Citymanagerin dazu beitragen, Maßnahmen aus dem Innenstadtentwicklungskonzept umzusetzen. Die Stadt Wedel soll weiterhin als attraktiver Ort bekannt und beliebt bleiben – sowohl bei Besuchern, Touristen als auch bei Einwohnerinnen und Einwohnern – durch ein vielseitiges kulturelles, sportliches und touristisches Angebot. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft zu stärken und zu fördern.

 

Die Verwaltung befürwortet die Verabschiedung der neuen Zuschussvereinbarung, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Alternative wäre, die neue Zuschussvereinbarung nicht zu beschließen. Sollte in der weiteren Folge die Kündigung der geltenden Leistungsvereinbarung nicht beschlossen werden (BV/2025/109), gilt die Leistungsvereinbarung bis Ende 2026 und Maßnahmen aus dem Innenstadtentwicklungskonzeptes würden vorerst nicht umgesetzt werden können.

Wenn die Zuschussvereinbarung nicht beschlossen wird, aber der Beschluss für die Kündigungsvereinbarung gem. BV/2025/109 erfolgt, dann wäre der Verein handlungsunfähig. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

Kompensiert wird die Leistungserweiterung durch Einsparungen im Stellenplan (Streichung Citymanager*in)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

135.000      

135.000

135.000     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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