Beschlussvorlage - BV/2025/111
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussvereinbarung zwischen Stadt Wedel und Wedel Marketing e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Beteiligt:
- Fachbereich 3 - Innerer Service
- Geschäftszeichen:
- 0-13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.12.2025
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Darstellung des Sachverhalts
In der Sitzung vom 25. September 2025 hat der Rat beschlossen, den Zuschuss an Wedel Marketing e.V. um 40.000 Euro auf jährlich 135.000 Euro (befristet auf drei Jahre 2026-2028) zu erhöhen.
Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses ist es erforderlich, eine neue Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Wedel und Wedel Marketing e.V. zu vereinbaren.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Neben den bisherigen Aufgaben des Vereins sollen zusätzlich auch die Interessen der lokalen Wirtschaft stärker vertreten werden. Unter anderem soll die Einstellung eines Citymanagers/ einer Citymanagerin dazu beitragen, Maßnahmen aus dem Innenstadtentwicklungskonzept umzusetzen. Die Stadt Wedel soll weiterhin als attraktiver Ort bekannt und beliebt bleiben – sowohl bei Besuchern, Touristen als auch bei Einwohnerinnen und Einwohnern – durch ein vielseitiges kulturelles, sportliches und touristisches Angebot. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft zu stärken und zu fördern.
Die Verwaltung befürwortet die Verabschiedung der neuen Zuschussvereinbarung, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Alternative wäre, die neue Zuschussvereinbarung nicht zu beschließen. Sollte in der weiteren Folge die Kündigung der geltenden Leistungsvereinbarung nicht beschlossen werden (BV/2025/109), gilt die Leistungsvereinbarung bis Ende 2026 und Maßnahmen aus dem Innenstadtentwicklungskonzeptes würden vorerst nicht umgesetzt werden können.
Wenn die Zuschussvereinbarung nicht beschlossen wird, aber der Beschluss für die Kündigungsvereinbarung gem. BV/2025/109 erfolgt, dann wäre der Verein handlungsunfähig.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
Kompensiert wird die Leistungserweiterung durch Einsparungen im Stellenplan (Streichung Citymanager*in)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
135.000 |
135.000 |
135.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278 kB
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