Mitteilungsvorlage - MV/2025/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalterische Abwicklung Kombibad
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bartels
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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01.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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11.12.2025
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Am 27.03.2025 hat der Rat beschlossen, für die Modernisierung der Badebucht Haushaltsmittel in den Haushalt 2025 (480.000 €) sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 (8.874.500 € bzw. 5.960.000 €) in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Insgesamt werden für die Sanierung und den Umbau des Kombibades geschätzte Kosten in Höhe 15.314.500 € veranschlagt. Hiervon entfallen 623.000 € auf Planungskosten (480.000 € in 2025 und 143.000 € in den Folgejahren).
Vorgesehen ist aktuell eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“. In der 1. Phase dieses Verfahrens reicht bei Einreichung der Projektskizze die Angabe einer Kostenschätzung aus, wie sie in der Vorplanung (Leistungsphase 2 gem. HOAI) erfolgt. Erst im Rahmen der 2. Phase (Antragsverfahren) ist zum Antrags- bzw. Koordinierungsgespräch ein detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan vorzulegen, der ebenfalls ein Bestandteil des anschließend zu stellenden Zuwendungsantrags ist.
Sollten für das Interessenbekundungsverfahren seitens der Kombibad GmbH Mittel benötigt werden, die über den bisherigen Investitionszuschuss in Höhe von 480.000 € hinausgehen, wäre grundsätzlich ein neuer (weiterer) Beschluss nicht notwendig, da für die Gesamtinvestition Verpflichtungsermächigungen i.H.v. 14.834.500 € im Haushalt 2025 eingestellt und von der Kommunalaufsicht genehmigt wurden. Diese Verpflichtungsermächtigung kann auch für die Planungskosten in Anspruch genommen werden, da die Verwaltung davon ausgeht, dass von den aktuallisierten Planungskosten i.H.v. 623.000 € nur ein Teilbetrag von maximal 480.000 € noch in 2025 kassenwirksam werden wird. Der Restbetrag wird voraussichtlich erst 2026 fällig und ist dann von der Verpflichtungsermächtigung abgedeckt.
Sofern die aktuell erforderlichen Planungskosten bei der Kombibad GmbH zunächst als Aufwand gebucht und erst bei Realisierung der Maßnahme als investive Mittel umgebucht werden, könnte ein ggf. erhöhter Aufwand auch über die unbegrenzte Zusage des Defizitausgleichs für die Badebucht durch die Stadt abgedeckt werden.
