Beschlussvorlage - BV/2025/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt,

 

  1. Die Stadt Wedel nimmt am Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teil.
     
  2. Für die Maßnahme "Sanierung und energetische Ertüchtigung der Badebucht Wedel" in der Variante 4a wird die Kombibad Wedel GmbH eine Projektskizze und mindestens eine Kostenschätzung gemäß der Förderrichtlinie erstellen und bis spätestens zum 09.01.2026 der Verwaltung vorlegen.
     
  3. Die Stadt Wedel stellt die Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils der Maßnahme bereit. Die Förderquote beträgt im Regelfall 45% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 8 Mio. Euro.
     
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Antragstellung und Umsetzung des Projekts zu veranlassen und die von der Kombibad Wedel GmbH erstellt Projektskizze bis zum 15.01.2026 auf der entsprechenden Online-Plattform einzureichen.
     
  5. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Falle einer Auswahl der Projektskizze durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Förderung von mindestens 45% der zuwendungsfähigen Kosten, in der 2. Phase des Förderprogramms fristgerecht einen Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlnie zu stellen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Strategischen Ziel „Die Stadt hat ein vielfältiges Sportangebot“ im Handlungsfeld 1 (Bildung, Kultur und Sport) sowie zum Strategischen Ziel „Leistungserweiterungen sind haushalterisch gegenfinanziert“ im Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit).

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Rat der Stadt Wedel hat am 17.10.2024 beschlossen, das Kombibad Wedel zukünftig mit einer Konzentration des Angebotes auf den Schwimmsport und die Schwimmausbildung sowie einem optionalen Weiterbetrieb von Sauna und Gastronomie (Variante 4a) weiterzuführen. Am 27.03.2025 hat der Rat auf dieser Grundlage beschlossen, für die Modernisierung der Badebucht Haushaltsmittel in den Haushalt 2025 (480.000 €) sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 (8.874.500 € bzw. 5.960.000 €) in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Insgesamt werden für die Sanierung und den Umbau des Kombibades geschätzte Kosten in Höhe 15.314.500 € veranschlagt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Eine Finanzierung im o.g. Umfang erscheint für die Stadt Wedel nur dann realistisch, wenn es gelingt aus dem zwischenzeitlich eingerichteten Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ einen höchstmöglichen Förderzuschuss zu erhalten.

 

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Um an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, ist ein Beschluss des Rates erforderlich. Antragsberechtigte Kommunen müssen ihre Interessenbekundung in Form einer Projektskizze bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal des Bundes einreichen. Der entsprechende Ratsbeschluss kann ggf. noch bis spätestens 31. Januar 2026 nachgereicht werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Förderung verringert den Kreditbedarf, im besten Fall um den Förderhöchstbetrag 8 Mio. €, die Differenz von 7,315 Mio. € wäre dann noch mit Darlehen zu finanzieren. Wird die Modernisierung der Badebucht nicht gefördert, wäre eine vollständige Finanzierung durch Darlehensaufnahme seitens der Stadt Wedel notwendig. Dann sollte ggf. das Konzept mit dem Ziel einer Kostenreduzierung noch einmal neu gedacht werden.

 

Insgesamt werden für die Sanierung und den Umbau des Kombibades geschätzte Kosten in Höhe 15.314.500 € veranschlagt. Hiervon entfallen 623.000 € auf Planungskosten (480.000 € in 2025 und 143.000 € in den Folgejahren).

 

Durch das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ wäre ein maximaler Förderzuschuss in Höhe von 8 Mio. € möglich.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise  nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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