Beschlussvorlage - BV/2025/104
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag Gewinnausschüttung Stadtwerke Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bartels
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1. verschiedene Varianten für eine Ausschüttung bzw. Thesaurierung der Bilanzgewinne der Stadtwerke Wedel GmbH in den kommenden Jahren hinsichtlich ihrer Auswirkungen sowohl auf die finanzielle Situation der Stadt als auch auf die durch die Energiewende erforderliche Transformation der Energienetze zu prüfen und dabei alle beteiligten Institutionen (Verwaltungsleitung, Geschäftsführung, Haupt- und Finanzausschuss sowie Aufsichtsrat) einzubeziehen.
2. finanzielle Auswirkungen möglicher Änderungen der Gesellschaftsform der Stadtwerke Wedel GmbH, der Kombibad Wedel GmbH, der Stadtwerke Wedel Service GmbH und der Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH gemeinsam mit den Stadtwerken Wedel GmbH zu prüfen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Strategischen Ziel „Wedel schützt Klima und Umwelt“ im Handlungsfeld 2 (Umwelt und Klimaschutz) sowie zum Strategischen Ziel „Wedel hat einen genehmigungsfreien Haushalt“ im Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit).
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Die Energiewende stellt die Stadtwerke Wedel GmbH aktuell vor sehr große Herausforderungen. Insgesamt sind Investitionen zur Transformation der Netze von rd. 120 Mio. € in den kommenden Jahren notwendig. Eine Thesaurierung der Jahresüberschüsse würde dazu beitragen, die Eigenkapitalquote der Stadtwerke bei über 30% zu halten. Eine niedrigere Quote könnte nicht nur zu höheren Finanzierungskosten führen, sondern langfristig auch die wirtschaftliche Sicherheit der Stadtwerke gefährden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wedel GmbH empfiehlt in diesem Zusammenhang eine reduzierte Ausschüttungsquote von ca. 25% und den Verzicht auf eine Mindestausschüttung.
Dem steht die derzeitige finanzielle Situation der Stadt entgegen. Im Zuge der Haushaltssicherung ist die Stadt gehalten, alle erdenklichen Ertragsquellen auszuschöpfen. Dazu zählen auch die Jahresüberschüsse der Stadtwerke Wedel GmbH. Im Konzept zur Haushaltssicherung 2028 ist aktuell eine Gewinnausschüttung in Höhe von 50% des Gewinns des vorangegangenen Wirtschaftsjahres der Stadtwerke für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen, wobei die jeweilige Ertragsbuchung als auch der dazugehörige Liquiditätszufluss stets im Folgejahr erfolgt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Um die sich aus diesem Sachverhalt ergebenden widerstreitenden Interessen gegeneinander abzuwägen – die letztlich einen Zielkonflikt im Sinne der o.g. Strategischen Ziele darstellen – sollte möglichst zeitnah ein Workshop mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke, dem Leitungsteam sowie dem Haupt- und Finanzausschuss durchgeführt werden, um eine Strategie für die Transformation der Netze zu erarbeiten und mögliche Finanzierungswege zu ermitteln. Neben einer Thesaurierung der Gewinne in unterschiedlichem Umfang käme dabei auch eine Erhöhung des Eigenkapitals im Wege einer Einlage in Betracht. Gegebenenfalls müsste ein entsprechendes Arbeitsergebnis anschließend noch mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Rechtsformen der Stadtwerke und ihrer Tochterunternehmen als juristische Personen des Privatrechts noch sinnvoll sind, oder ob die entsprechenden Aufgaben besser durch städtische Eigenbetriebe oder durch Verwaltungsabteilungen in Form von Betrieben gewerblicher Art (BgA) wahrgenommen werden könnten.
Geprüft werden sollte auch ein mögliches Modell, die Stadtwerke in ihrer Rechtsform zu belassen und die städtische Beteiligung daran in einen steuerlichen Querverbund mit einem bestehenden BgA einzubringen. Die Jahresüberschüsse der Stadtwerke könnten dann vollständig an den BgA ausgeschüttet und mit dessen Verlusten verrechnet werden, sodass keine Körperschaftssteuer mehr anfiele. Anschließend könnte der Ausschüttungsbetrag ganz oder teilweise in Form einer Kapitalerhöhung an die Stadtwerke zurück geleistet werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Verschiedene Handlungsalternativen wurden unter den obigen Punkten bereits skizziert. Eine genauere Darstellung einschließlich der Konsequenzen und ihrer finanziellen Auswirkungen wird das Ergebnis dieses Prüfauftrages sein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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