Beschlussvorlage - BV/2025/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenführung Aufsichtsräte Stadtwerke Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bartels
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.12.2025
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Strategischen Ziel „Die Stadt Wedel ist eine moderne und effiziente Dienstleisterin“ im Handlungsfeld 7 (Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung) sowie zum Strategischen Ziel „In Wedel werden Entscheidungen der Politik transparent getroffen“ im Handlungsfeld 6 (Transparenz und Beteiligung).
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesellschafsvertrages der Stadtwerke Wedel GmbH kann „im Übrigen“ Mitglied des Aufsichtsrates sowohl der BeteiligungsGmbH als auch der Service GmbH nur sein, wer Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Wedel GmbH ist.
Damit soll erreicht werden, dass die Aufsichtsräte aus denselben Personen bestehen. Dementsprechend sehen § 9 Abs. 1 bis 3 recht aufwändige Bestellungs- und Abberufungsregelungen vor, die aber wegen der geforderten Personenidentität immer für alle Aufsichtsräte (Stadtwerke, BeteiligungsGmbH, Service GmbH und Kombibad GmbH) gleichzeitig durchzuführen sind.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wedel hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 über mögliche Vereinfachungen der Regelungen diskutiert.
Die mit Blick auf den administrativen Aufwand effizienteste Lösung besteht darin, bei den Tochtergesellschaften der Stadtwerke Wedel GmbH auf den fakultativen Aufsichtsrat zu verzichten und stattdessen die Entscheidungsbefugnisse und Zustimmungsvorbehalte auf den Aufsichtsrat der Stadtwerke zu verlagern (sogenannter „Konzernaufsichtsrat“).
Eine Reduzierung auf nur einen Aufsichtsrat könnte jedoch am Veto der Kommunalaufsicht scheitern, wenn diese Kontrolldefizite befürchtet. Ein entsprechender Vorschlag müsste daher im Vorfeld eng mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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