Beschlussvorlage - BV/2025/101-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Reepschlägerhauses in Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- FBL 1
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Förderkreis Reepschlägerhaus e.V. und möglichen Nutzenden Verhandlungen über die Nutzung des Reepschlägerhauses nach dem 31.12.2025 zu führen. Die Ergebnisse sind im zuständigen Ausschuss und im Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Darstellung des Sachverhalts
Zur Nutzung des Reepschlägerhauses besteht ein Pachtvertrag zwischen der Stadt Wedel und dem Förderkreis Reepschlägerhaus e.V. aus dem Jahr 1977. Der Förderkreis ist als Pächter u.a. dazu verpflichtet, eine Teestube im Reepschlägerhaus einzurichten und diese für die Öffentlichkeit offenzuhalten.
Ergänzend zum Pachtvertrag von 1977 wurden dem Förderkreis mit dem Änderungsvertrag vom 20.04.2020 auch die zu übernehmenden Betriebskosten benannt.
Am 03.06.2025 und 26.06.2025 führten die Verwaltung und der Vorstand des Förderkreises Gespräche über die Nutzung des Reepschlägerhauses und über die angespannte finanzielle Situation des Förderkreises. Insbesondere die vorliegende Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre überlasten den Verein. Das Ergebnis des Gespräches war u.a., dass der Fachdienst Gebäudemanagement seine Unterstützung bei der Auswertung der Nebenkosten anbot mit dem Ziel einer möglichen Verringerung.
Die Vorsitzende des Förderkreises meldete sich mit weiteren Informationen bei der Verwaltung am 04.08.2025. Sie teilte mit, dass das Reepis Café zum 31.12.2025 schließen werde und eine anschließende Suche nach einem neuen Gastronomen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten aussichtslos sei.Der Förderkreis werde das Reepschlägerhaus ab 01.01.2026 nicht alleine unterhalten können und somit sei die Stadt als Eigentümerin zu diesem Zeitpunkt gefragt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Da der Förderkreis als Pächter seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen könnte, schlägt die Verwaltung vor, dass zukünftig eine städtische Einrichtung das Reepschlägerhaus als Hauptnutzer übernimmt. Wenn die Rahmenbedingungen einer solchen Nutzung vorliegen, werden die Stadt und der Förderkreis mögliche Kooperationen zur gemeinsamen Nutzung des Reepschlägerhauses prüfen und einen gemeinsamen Vorschlag dem Rat vorlegen.
Bei der zukünftigen Nutzung wird auch der Vorschlag geprüft, das Reepschlägerhaus als sogenannte Außenstelle des Standesamtes zu führen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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