Beschlussvorlage - BV/2025/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, der kath. Pfarrei Heiliger Martin als Träger der kath. Kita „St. Marien“ in Wedel einen Zuschuss für die Sanierung des Daches in Höhe von 640.000 € zu gewähren.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.“

  1.             „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden.“

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Durch die finanzielle Unterstützung wird der Träger in die Lage versetzt, das Dach zu sanieren. Somit wird das Gebäude in diesem Punkt instandgesetzt und kann weiterhin für den Betrieb als Kindertagesstätte genutzt werden.

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Darstellung des Sachverhalts

Der Träger der kath. Kita „St. Marien“ beantragte 2024 für den Haushalt 2025 investive Mittel für die Sanierung des Daches des Bestandsgebäudes (Feldstraße 10). Gemäß Architektin besteht das Gebäude in Bezug auf die Dachflächen aus drei Bauabschnitten aus den Jahren 1955, 1988 und 1990. Eine Sanierung der Dachflächen der Kindertagesstätte ist notwendig, da sie nicht mehr den energetischen Anforderungen entsprechen und es teilweise bereits zu Wassereintragungen in die Konstruktion kommt.

Am 16.07.2024 legt der Träger die Kostenberechnung in Höhe von 590.000 € vor. Nach der Prüfung des Angebotes durch den Fachdienst Gebäudemanagement bestehen Fragen zum Angebot, die durch die Architektin beantwortet werden.

Am 07.07.2025 reicht die Architektin überarbeitete Unterlagen (Kostenstand nach Bepreisung des Leistungsverzeichnisses) ein (siehe Anlage). Die Kosten belaufen sich lt. Leistungsverzeichnis vom 17.04.2025 auf 640.000 €. Der Fachdienst Gebäudemanagement teilt am 12.08.2025 mit, dass zum Leistungsverzeichnis keine weiteren Fragen bestehen. Das Leistungsverzeichnis scheint stimmig.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung der Maßnahme zu genehmigen, um weitere Folgeschäden und eine Gefährdung des Kitabetriebes zu vermeiden. Im Kuratorium am 23.09.2024 berichtete der Träger von der Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme. Der Träger beantragte für das Haushaltsjahr 2025 für die Sanierung des Daches 590.000 €. Diese Mittel wurden im Haushalt 2025 vom BKS am 04.12.2024 dem Rat empfohlen und mit dem Haushalt am 27.03.2025 beschlossen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Träger aus dem Haushalt 2025 die bereits genehmigten Mittel in Höhe von 590.000 € zur Verfügung zu stellen. Zur Deckung der fehlenden Mittel in Höhe von 50.000 € können in 2025 nicht abgerufene investive Mittel anderer Kitas zur Verfügung gestellt werden, um die Kosten von 640.000 € decken zu können.

 

Die Prüfung einer dinglichen Sicherung des Zuschusses gemäß § 2 I Nr. 7 der städtischen Zuschussrichtlinie konnte in diesem Fall aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung im Sachgebiet Kita durch die Insolvenz eines Trägers mit Betrieb von vier Wedeler Kindertageseinrichtungen und dem Wegfall der Sachgebietsleitung Anfang September 2025 nicht mehr erfolgen.

Die Zuschussbescheide im Sachgebiet Kita enthalten grundsätzlich folgende Regelung: „Die Zuwendung ist anteilig zurückzuzahlen, wenn vor Ablauf der Abschreibungsfrist die Einrichtung aufgegeben, der Zweck der Einrichtung ohne Zustimmung der Stadt verändert wird oder der Eigentümer ohne Zustimmung der Stadt wechselt oder ein von der Stadt Wedel bezuschusster noch nicht vollständig abgeschriebener Vermögensgegenstand ersetzt wird.“

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Würde auf eine Sanierung des Daches verzichtet, fielen Ausgaben für Reparaturen an, die Folgekosten oder sogar eine Gefährdung des Kitabetriebes nach sich ziehen könnten.

 

Im Falle der Mittelgewährung in 2025 sinkt der investive Ansatz der kath. Kita für 2026 um 640.000 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

640.000 €

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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