Beschlussvorlage - BV/2025/090

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Satzung der Stadt Wedel über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern werden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GO in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform wurden die Hebesätze zum Jahresanfang 2025 für die Grundsteuer über die Hebesatzsatzung auf die vom Finanzministerium Schleswig-Holstein empfohlenen aufkommensneutralen Hebesätze geändert. Für die Grundsteuer A wurden deshalb 494 % und für die Grundsteuer B 519 % gemäß der Empfehlung des Landes beschlossen.

 

Zum 01.01.2026 ist eine Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 630 % vorzunehmen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 494 %. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 420  %.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Tatsächlich sind nach Umsetzung der Grundsteuerreform in 2025 die vom Land empfohlenen Hebesätze in Wedel im Ergebnis nicht aufkommensneutral: Die Grundsteuererträge 2025 fallen um ca. 300.000,00 € niedriger aus als 2024.

 

Die Maßnahmen zur Haushaltssicherung sehen eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 519 % auf 630 % vor. Um die in der Haushaltssicherung (Maßnahme 30) vereinbarten Ertragsverbesserrungen zu realisieren, ist eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 519 auf 630 % erforderlich.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollte der Hebesatz für die Grundsteuer B unverändert bei 519 % verbleiben, bedeutet dies eine dauerhafte Minderung der Erträge von ca. € 300.000 gegenüber 2024. Mit der Erhöhung des Hebesatzes auf 535 % könnten die Erträge des Haushaltsjahres 2024 wieder erreicht werden. Wird der Hebesatz auf 630 % geändert, wie es die in der Haushaltssicherung (Maßnahme Nr. 30) vereinbarten Ertragsverbesserrungen vorsieht, ergäbe sich eine Einnahmeverbesserung von ca. € 1,3 Millionen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

 

Ca.8.700.000

Ca.10.000.000

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...