Beschlussvorlage - BV/2025/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung einer Gewerbefläche zu einem Boardinghouse im Tinsdaler Weg 140 in Wedel zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 5 „Wirtschaft“

Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben
Nutzungsänderung Gewerbefläche zu Boardinghouse

Baugrundstück
Tinsdaler Weg 140

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

Bauantrag: 26.08.2025
Nachforderungen: 07.10.2025

Geschossigkeit des Bauvorhabens

1 Vollgeschoss
 

 

Gebäudehöhe

4,31 m

Dachform

Flachgeneigtes Satteldach

GRZ

unverändert

GFZ

unverändert

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Umnutzung einer bestehenden Gewerbefläche auf dem Grundstück Tinsdaler Weg 140. Geplant ist die Nutzungsänderung zu einem Boardinghouse sowie der Rückbau einiger untergeordneter Nebenanlagen auf dem Grundstück und der Abbruch eines kleinen Vorbaus am Gebäude (s. Anlage 3). Weitere bauliche Änderungen bestehen lediglich im Inneren des Gebäudes.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab, hier:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, wonach es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb eines faktischen Gewerbegebietes. Die zulässigen Nutzungen ergeben sich somit aus § 8 BauNVO.

 

Anhand der Betriebsbeschreibung ist das geplante Boardinghouse als Beherbergungsbetrieb zu verstehen. In Gewerbegebieten können Beherbergungsbetriebe zulässig sein, wenn den Gästen die typischen Belästigungen eines solchen Gebietes zugemutet werden können. Mögliche Störungen und Belästigungen der umliegenden Betriebe werden als zumutbar angesehen. Aufgrund der geringen Zimmeranzahl und der Lage der geplanten Stellplätze können zudem auch keine unzumutbaren Störungen oder Belästigungen (z.B. durch An- und Abfahrtsverkehr) von dem Vorhaben ausgehend auf das westlich angrenzende Wohngebiet festgestellt werden. Die Kriterien des § 34 BauGB werden erfüllt. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Konsequenzen entstehen durch die Erteilung des Einvernehmens nicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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