Beschlussvorlage - BV/2025/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Nutzungsänderung Gewerbefläche zu Boardinghouse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.11.2025
|
Darstellung des Sachverhalts
|
Bauvorhaben |
|
|
Baugrundstück
|
|
|
Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
Bauantrag: 26.08.2025 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
1 Vollgeschoss |
|
Gebäudehöhe 4,31 m |
Dachform Flachgeneigtes Satteldach |
GRZ unverändert |
GFZ unverändert |
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Umnutzung einer bestehenden Gewerbefläche auf dem Grundstück Tinsdaler Weg 140. Geplant ist die Nutzungsänderung zu einem Boardinghouse sowie der Rückbau einiger untergeordneter Nebenanlagen auf dem Grundstück und der Abbruch eines kleinen Vorbaus am Gebäude (s. Anlage 3). Weitere bauliche Änderungen bestehen lediglich im Inneren des Gebäudes.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab, hier:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, wonach es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Das Vorhaben liegt innerhalb eines faktischen Gewerbegebietes. Die zulässigen Nutzungen ergeben sich somit aus § 8 BauNVO.
Anhand der Betriebsbeschreibung ist das geplante Boardinghouse als Beherbergungsbetrieb zu verstehen. In Gewerbegebieten können Beherbergungsbetriebe zulässig sein, wenn den Gästen die typischen Belästigungen eines solchen Gebietes zugemutet werden können. Mögliche Störungen und Belästigungen der umliegenden Betriebe werden als zumutbar angesehen. Aufgrund der geringen Zimmeranzahl und der Lage der geplanten Stellplätze können zudem auch keine unzumutbaren Störungen oder Belästigungen (z.B. durch An- und Abfahrtsverkehr) von dem Vorhaben ausgehend auf das westlich angrenzende Wohngebiet festgestellt werden. Die Kriterien des § 34 BauGB werden erfüllt. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
759,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
981 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
324,1 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
456,2 kB
|
