Beschlussvorlage - BV/2025/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Wedel GmbH
c) Gewinnverwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Zw
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.11.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.11.2025
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadtwerke Wedel GmbH leistet mit ihrer Gewinnausschüttung einen positiven Beitrag zur Ergebnisrechnung der Stadt Wedel und trägt damit zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bei, die den nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht (Handlungsfeld 8.1).
Darstellung des Sachverhalts
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Stadtwerke Wedel GmbH einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.920.052,81 € und damit eine Eigenkapitalrendite von 5,1 % erwirtschaftet. Für das Geschäftsjahr 2024 soll der Gewinn zu gleichen Teilen (50/50) zwischen der Gesellschafterin und der Stadtwerke Wedel GmbH aufgeteilt werden.
Damit ergibt sich für die Stadt eine Ausschüttung in Höhe 960.026,41 €.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Energiewende die Stadtwerke Wedel GmbH vor sehr große Herausforderungen stellt und dass eine Thesaurierung von Gewinnen dazu beitragen soll, die Eigenkapitalquote der Stadtwerke über 30% zu halten (aktuell: 36,1%). Eine niedrigere Quote würde nicht nur zu höheren Finanzierungskosten führen, sondern könnte auch die langfristige wirtschaftliche Sicherheit der Stadtwerke gefährden.
Dem steht die derzeitige finanzielle Situation der Stadt entgegen. Im Zuge der Haushaltssicherung ist die Stadt gehalten, alle Ertragsquellen auszuschöpfen, hierzu zählen auch die Gewinne der Stadtwerke. Im aktuellen Haushaltssicherungskonzept ist daher für die Jahre 2025 – 2028 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 50% des Gewinns des vorangegangenen Wirtschaftsjahres der Stadtwerke vorgesehen.
Der empfohlene Ausschüttungsbetrag in Höhe von 960.026,41 € führt nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlages zu einem Nettoertrag von 808.103,25 €. Der verbleibende Gewinnanteil von 960.026,40 € soll dem Eigenkapital der Stadtwerke zugeführt werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ könnte auch eine abweichende Aufteilung des Bilanzgewinns vorgenommen werden. Die hälftige Aufteilung stellt jedoch nach Auffassung der Verwaltung einen guten Kompromiss zwischen den Belangen der Stadtwerke und der Stadt dar.
Für 2025 und 2026 kann auf die vorgesehenen Ausschüttungsanteile aus Sicht der Verwaltung keinesfalls verzichtet werden. Für die Jahre 2027 – 2028 könnte unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Stadt eine erneute Abwägung über die Ausschüttung erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
1.161.600 |
808.103 |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
1.161.600 |
808.103 |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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