Mitteilungsvorlage - MV/2025/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung Bindungsfrist Sozialwohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Geschäftszeichen:
- 1-502/JSa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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14.10.2025
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
In der Sitzung des Planungsausschusses vom 01.07.2025 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6 “Wohnen in Wedel“ diskutiert, dass das Thema „Verlängerung Bindungsfristen Sozialwohnungen“ in der Zuständigkeit des Sozialausschusses und des Fachdienstes Soziales liegen soll.
Anbei befindet sich der entsprechende Protokollauszug:
1.
Verlängerung Bindungsfrist Sozialwohnungen:
Frau Broekhuis weist darauf hin, dass geklärt werden müsse, ob hier der Sozialausschuss oder der Planungsausschuss tätig werden sollte. Der Vorsitzende sieht dies eher im Sozialausschuss.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte eine klare Zuständigkeit, wenn die AG Wohnen nicht mehr tagen soll, das Thema müsse weiterverfolgt werden.
Die CDU-Fraktion bestätigt, dass dies auch im Sozialausschuss bereits besprochen wurde, allerdings immer eine unklare Zuständigkeit bestehe.
Herr Grass erläutert, dass die Stadt- und Landschaftsplanung natürlich immer gemeinsam mit dem Fachdienst Soziales die Bauherren unterstütze, so seien beispielsweise mit Adlershorst und Wertgrund gute Vereinbarungen getroffen worden. In einer Sitzung der AG war eine Genossenschaft als Gast eingeladen, dabei wurde deutlich mitgegeben, dass sie sich gerne an die Stadt Wedel wenden können, wenn Unterstützungsbedarf besteht.
Die WSI-Fraktion sieht genau in diesem Ansatz den Unterschied, die Stadt müsse proaktiv auf die Eigentümer*innen der Bestandsbauten zugehen, vergleichbar mit der Wirtschaftsförderung.
Es besteht Einigkeit, dass die Zuständigkeit beim Sozialausschuss und dem Fachdienst Soziales liegt.
