Beschlussvorlage - BV/2025/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel schließt sich der anliegenden Erklärung „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ an, siehe Anlage 1.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 2 Umwelt und Klimaschutz

Wedel schützt Klima und Umwelt

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Die Agenda 2030 mit den 17 Nachhaltigkeitszielen – den Sustainable Development Goals (SDGs) – wurde 2015 einstimmig von allen 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet und verfolgt eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung.

 

Die 17 Ziele der Agenda 2030 (https://www.bmz.de/de/agenda-2030) richten sich an alle und jede und jeden Einzelnen.

 

1 KEINE ARMUT https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-1

2 KEIN HUNGER https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-2

3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-3

4 HOCHWERTIGE BILDUNG https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-4

5 GESCHLECHTERGLEICHHEIT https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-5

6 SAUBERES WASSER UND SANITÄREINRICHTUNGEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-6

7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENRGIE https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-7

8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-8

9 INDUSTRIE; INOVATION UND INFRASTRUKTUR https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-9

10 WENIGER UNGLEICHHEITEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-10

11 NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-11

12 NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-12

13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-13

14 LEBEN UNTER WASSER https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-14

15 LEBEN AN LAND https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-15

16 FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-16

17 PARTNERSCHAFTEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELE https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-17

 

Die Halbzeitbilanz 2023 hat gezeigt: globale Herausforderungen brauchen lokales Engagement, um die Ziele zu erreichen und die Kommunen spielen bei der Umsetzung der SDGs eine wesentliche Rolle.

 

5 Jahre vor 2030 gilt es verstärkt ins Handeln zu kommen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Um vor Ort stärker ins Handeln zu kommen, rufen die Nachhaltigkeitsmanager*innen des Landes Schleswig-Holstein dazu auf, sich der Erklärung anzuschließen. Des Weiteren soll eine Leitlinie für nachhaltige Beschaffung erarbeitet werden; die Stadt Wedel hat bereits seit 2021 den Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung.

 

Im Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klima­wandels Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz – EWKG) heißt es in § 7 (2) „Die Gemeinden, Kreise und Ämter haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei Planungen und Entschei­dungen die Belange der Energiewende und des Klimaschutzes zu berücksichtigen.“

Diesem kommt die Stadt Wedel mit dem Handlungsfeld 2 Umwelt und Klimaschutz, Wedel schützt Klima und Umwelt bei allen Entscheidungen nach.

Die Verwaltung empfiehlt, sich der Erklärung anzuschließen, da in der Stadt Wedel schon viele Aktivitäten durchgeführt werden, siehe auch Anlage 2.

Die Bestärkung, nachhaltiges Handeln auf kommunaler Ebene zu gestalten, kann eine positive, beschleu­nigte Wirkung innerhalb Wedels erzeugen, den Zielen 2030 näher zu kommen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Ablehnung sich der Erklärung anzuschließen, würde das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele weiter in Frage stellen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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