Beschlussvorlage - BV/2025/059
Grunddaten
- Betreff:
-
2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung
hier: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitstelle Umweltschutz
- Geschäftszeichen:
- 2-13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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16.10.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.11.2025
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Darstellung des Sachverhalts
Die Agenda 2030 mit den 17 Nachhaltigkeitszielen – den Sustainable Development Goals (SDGs) – wurde 2015 einstimmig von allen 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet und verfolgt eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung.
Die 17 Ziele der Agenda 2030 (https://www.bmz.de/de/agenda-2030) richten sich an alle und jede und jeden Einzelnen.
1 KEINE ARMUT https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-1
2 KEIN HUNGER https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-2
3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-3
4 HOCHWERTIGE BILDUNG https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-4
5 GESCHLECHTERGLEICHHEIT https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-5
6 SAUBERES WASSER UND SANITÄREINRICHTUNGEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-6
7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENRGIE https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-7
8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-8
9 INDUSTRIE; INOVATION UND INFRASTRUKTUR https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-9
10 WENIGER UNGLEICHHEITEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-10
11 NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-11
12 NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-12
13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-13
14 LEBEN UNTER WASSER https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-14
15 LEBEN AN LAND https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-15
16 FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-16
17 PARTNERSCHAFTEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELE https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-17
Die Halbzeitbilanz 2023 hat gezeigt: globale Herausforderungen brauchen lokales Engagement, um die Ziele zu erreichen und die Kommunen spielen bei der Umsetzung der SDGs eine wesentliche Rolle.
5 Jahre vor 2030 gilt es verstärkt ins Handeln zu kommen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Um vor Ort stärker ins Handeln zu kommen, rufen die Nachhaltigkeitsmanager*innen des Landes Schleswig-Holstein dazu auf, sich der Erklärung anzuschließen. Des Weiteren soll eine Leitlinie für nachhaltige Beschaffung erarbeitet werden; die Stadt Wedel hat bereits seit 2021 den Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung.
Im Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz – EWKG) heißt es in § 7 (2) „Die Gemeinden, Kreise und Ämter haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei Planungen und Entscheidungen die Belange der Energiewende und des Klimaschutzes zu berücksichtigen.“
Diesem kommt die Stadt Wedel mit dem Handlungsfeld 2 Umwelt und Klimaschutz, Wedel schützt Klima und Umwelt bei allen Entscheidungen nach.
Die Verwaltung empfiehlt, sich der Erklärung anzuschließen, da in der Stadt Wedel schon viele Aktivitäten durchgeführt werden, siehe auch Anlage 2.
Die Bestärkung, nachhaltiges Handeln auf kommunaler Ebene zu gestalten, kann eine positive, beschleunigte Wirkung innerhalb Wedels erzeugen, den Zielen 2030 näher zu kommen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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265 kB
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