Beschlussvorlage - BV/2025/048
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Beitragssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
- Geschäftszeichen:
- SEW/Hs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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16.10.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Kalkulationsmethode nach der Rechnungsperiodenkalkulation wird zugestimmt.
2. Der Festlegung des Kalkulationszeitraumes von 2002 bis 2026 wird zugestimmt.
3. Dem Ergebnis der Kalkulation der Beitragssätze für die Rechnungsperiode 2002-2026 einschließlich der Annahmen zu den Kosten und den Flächen wird zugestimmt.
4. Der I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Beitragssatzung) vom 11.11.2019 einschließlich der Festsetzung der Beitragssätze wird zugestimmt. (Anlage 1)
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Durch die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Beitragssatzung) soll die rechtssichere Veranlagung der Beiträge für die Abwasserbeseitigung gewährleistet werden.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG S-H) sind Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen nach festen Verteilungsmaßstäben von denjenigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, zur Nutzung von Grundstücken dinglich Berechtigten und Gewerbetreibenden zu erheben, denen hierdurch Vorteile erwachsen.
Die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen für Schmutz- und Niederschlagswasser sind öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 8 Abs. 1 KAG.
Die Beitragssatzung bildet in Verbindung mit dem KAG S-H die rechtliche Grundlage für die Veranlagungen. Da die vorangegangene Rechnungsperiode lediglich bis 2020 galt, muss die Nachtragssatzung rückwirkend zum 01.01.2021 erlassen werden. Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung ist gemäß § 2 Abs. 2 KAG S-H zulässig. Durch die Rückwirkung entstehen den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern keine Nachteile.
Die jeweiligen Beitragsmaßstäbe für die allgemeinen und besonderen Beiträge für die Schmutz- und Niederschlagswasseranschlüsse werden im Rahmen einer Rechnungsperiodenkalkulation ermittelt.
Diese Art der Kalkulation ist eine grundsätzlich zulässige Methode.
Bei der Rechnungsperiodenkalkulation werden die Flächen, die in einer bestimmten zeitlichen Periode an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden, den Aufwendungen für den Anschluss in derselben Periode gegenübergestellt. Die Flächen werden unter Berücksichtigung der Ausnutzbarkeit auf die entsprechenden Maßstabseinheiten berechnet.
Die Höhe der Beiträge ergibt sich dann aus der Division der Aufwendungen, die im Kalkulationszeitraum für den Anschluss von Grundstücken an den öffentlichen Schmutz- und Niederschlagswasserkanal angefallen sind bzw. anfallen werden, und der im gleichen Zeitraum angeschlossenen bzw. anzuschließenden Flächen.
Da die überwiegende Zahl der Erschließungen durch die jeweiligen Erschließungsträger vorgenommen werden, erhöhen sich die Aufwendungen minimal. Dagegen stehen aber neu angeschlossene Flächen, die in den Verteilungsmaßstab einfließen.
Die jeweilige Rechnungsperiode muss hinreichend repräsentativ sein. Das bedeutet, dass möglichst verschiedene Baugebiete, wie z. B. allgemeine Wohngebiete, Industrie- bzw. Gewerbegebiete, Innen- und Außenbereiche berücksichtigt werden. Für die Beitragskalkulation sollten sowohl abgeschlossene Baumaßnahmen im zurückliegenden Zeitraum, als auch die derzeit geplanten Maßnahmen enthalten sein.
Das ist für die vorliegenden Rechnungsperioden gewährleistet.
Allerdings ist gerade bei den zukünftigen Planungen immer erforderlich, dass alle Maßstabsdaten wie Grundstücksgröße und die Ausnutzbarkeit (GRZ, GFZ) vorliegen. Das ist auch der Grund, dass nur wenige neue Bauvorhaben in die Kalkulation aufgenommen werden können. Daher kann zurzeit nur das Baugebiet „Hogschlag“ berücksichtigt werden.
Im Ergebnis reduziert sich die Höhe des allgemeinen Beitrags für Schmutzwasser, während sich die Beitragssätze für den allgemeinen Beitrag für Niederschlagswasser sowie die besonderen Beiträge für Schmutz- und Niederschlagswasser erhöhen.
Die Kostensteigerung im Niederschlagswasserbereich ist u. a. auch bedingt durch die höheren Anforderungen, die sich durch Starkregen ergeben.
In der Anlage 3 sind die Daten zur Kalkulation aufgeführt. Dazu gehören die in der Rechnungsperiode angeschlossenen bzw. anzuschließende Grundstücke, die einzelnen Kostenaufstellungen und deren Zusammenfassung sowie die Ermittlung der neuen Beitragssätze und die Gegenüberstellung zu den vorherigen Beitragssätzen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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213,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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91 kB
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5
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(wie Dokument)
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109 kB
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6
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(wie Dokument)
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108,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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111,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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265,5 kB
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