Beschlussvorlage - BV/2025/072
Grunddaten
- Betreff:
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Beschwerde / Anregung nach § 16 e Gemeindeordnung S-H - hier: Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-103
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt
- die Bürgermeisterin mit der fachlichen Vorprüfung der vorliegenden Anregung / Beschwerde gemäß § 16 e Gemeindeordnung S-H zu beauftragten.
- Die vorliegende Anregung und Beschwerde nach § 16 e Gemeindeordnung S-H nach erfolgter fachlichen Vorprüfung an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Vorberatung zu verweisen.
Darstellung des Sachverhalts
Mit E-Mail vom 30. Juli 2025 richteten eine Einwohnerin und vier Einwohner (sog. Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“) Anregungen/ Beschwerden in Sachen Finanzierung der Badebucht an den Stadtpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgermeisterin. Die E-Mail enthält den Verweis auf eine Umfrage in dieser Angelegenheit auf der Onlineplattform OpenPetition.de, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt von 793 Unterstützenden digital mitgezeichnet wurde. 706 dieser Mitzeichnungen stammen offenkundig von Wedeler Einwohnenden.
Eine Petition als Mittel der Beteiligung ist in Schleswig-Holstein für den kommunalen Bereich nicht vorgesehen. Während eine Petition auf Landesebene zulässig ist und das Land für sich selbst rechtliche und organisatorische Regelungen getroffen hat, ist eine Petition an die kommunale Selbstverwaltung nicht geregelt. Die Umfrage auf der Online-Plattform OpenPetition.de setzt daher keine weitere Rechtsfolge in Gang.
In der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung ist lediglich die Möglichkeit für Einwohnerinnen und Einwohner eröffnet, sich mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung (hier Rat) zu wenden. Dies hat gemäß § 16 e Gemeindeordnung S-H schriftlich oder zur Niederschrift zu erfolgen. Eine Online-Umfrage erfüllt dieses Formerfordernis nicht.
Die E-Mail der vier Einwohnerinnen und Einwohner (Initiatoren) vom 30. Juli 2025 kann hingegen als Anregung und Beschwerde gemäß § 16 e Gemeindeordnung S-H gewertet werden. Damit würden die in der Umfrage gestellten Fragen und Anregungen Einzug in die politische Befassung durch den Rat der Stadt Wedel finden.
Die Befassung mit Anregungen und Beschwerden nach § 16 e Gemeindeordnung S-H ist eine vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung. Infolgedessen muss der Rat der Stadt Wedel sich in seiner nächsten Sitzung mit den vorgebrachten Anregungen auseinandersetzen. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der vorgebrachten Anregung hat ausschließlich durch den Rat zu erfolgen. Das Gremium kann sich jedoch zur fachlichen und rechtlichen Prüfung der Verwaltung bedienen und diese mit der Sachverhaltsprüfung beauftragen. Zur weiteren Vorberatung kann der Rat die Anregung zunächst auch an den Haupt- und Finanzausschuss als fachlich zuständigen Ausschuss verweisen.
Nach Sachverhaltsprüfung und Vorberatung obliegt es einzig dem Rat der Stadt Wedel über die Stellungnahme bzw. die Antwort zu beschließen. Die Petentin und die Petenten sind sodann schriftlich hierüber zu unterrichten.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die zentralen Forderungen der Beschwerde / Anregung nach § 16 e GO umfassen die folgenden drei Teilforderungen:
„Wir fordern den Rat der Stadt Wedel auf,
- keinen 14,7 Mio.€ Kredit über 30 Jahre für die Sanierung und den Umbau der Badebucht aufzunehmen
- mögliche Alternativen mit einer wirtschaftlich realistischen Kostenkalkulation der Öffentlichkeit vorzulegen, die sowohl die Interessen der Schulen und Sportvereine als auch die der Schwimmbadnutzer berücksichtigen und eventuell einen Ideen-Wettbewerb auszuschreiben
- in die Entscheidungsfindung die Bürger, die Schulen, DLRG, Sportvereine, Seniorenbeirat, Jugendbeirat und Kinderparlament einzubeziehen, eventuell durch eine Bürgerbefragung / Bürgerentscheid, wie ihn die FDP in der Haushaltsrede im März vorgeschlagen hat.
Zur Entscheidungsfindung durch den Rat ist eine Bewertung der Forderungen auch unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich. Zulässigkeit und Auswirkungen der Forderungen sollten daher durch die Stadtverwaltung zunächst fachlich geprüft und sodann im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden. Insbesondere die Forderungen zu 2. und 3. erfordern umfangreiche Kalkulationen, rechtliche Bewertungen und unter Umständen auch die Hinzuziehung von Gutachtern. Dieses kann der Rat als ehrenamtlich tätiges Gremium nicht leisten. Der Rückgriff auf die Verwaltung ist daher erforderlich.
Ziel der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist es, die Arbeitsergebnisse der Verwaltung möglichst detailliert zu diskutieren und eine umfassende Antwort auf die Anregung / Beschwerde zu erarbeiten, die dann dem Rat zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung empfohlen werden kann.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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926,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,6 kB
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