Mitteilungsvorlage - MV/2025/100
Grunddaten
- Betreff:
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Antworten auf die Anfragen zur Schulentwicklung aus dem Rat am 17.07.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerservice
- Geschäftszeichen:
- 3-103
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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25.09.2025
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Antwort vom Fachdienst Bildung, Kultur und Sport (1-40)
Der Auftrag zur Erstellung einer Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Wedel
wurde auf Grundlage des vorliegenden Angebotes von Gertz, Gutsche und Rümenapp am 27.10.2022 vom Fachbereichsleiter unterzeichnet.
Folgende Leistungen waren Bestandteil des Vertrages:
- Projektkommunikation
- Bevölkerungsprognose
- Herleitung Anzahl SuS
- Angebotsstrukturen
- Zuordnung und Bilanzierung
- Szenarienkonzeption7-bewertung
- Berichtswesen/Ergebnisvorstellung
Die Schulentwicklungsplanung sollte sich auf einen Zeitraum bis zum Jahre 2028 beziehen.
Ein Nachtragsangebot wurde am 04.11.2024 beauftragt.
Für alle Schulformen ergaben sich aus den Prognoseergebnissen zusätzliche Raumbedarfe,
insbesondere, wenn man die besonderen Anforderungen der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz, der Umsetzung der Inklusion und weitere schulische Entwicklungen miteinbezieht.
Die Stadt Wedel ist als Schulträger verpflichtet diese Bedarfe bei der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und den daraus entstehenden notwendigen Schulbau umzusetzen
Wie groß dieser Mehrbedarf letztlich ist, hängt an den qualitativen Anforderungen, also im Wesentlichen an der Frage, welche Qualität sich Wedel für die künftige Beschulung und Betreuung leisten kann und will und wie Strukturen aufgebaut werden können, die resilient gegenüber künftigen – ggf. auch kurzfristig auftretenden – Entwicklungen sind.
Die Verwaltung ist mit den Schulleitungen und dem Schulrat im Gespräch, um zeitnahe Lösungen für diesen Bedarf zu entwickeln.
Antwort vom Fachdienst Kinder, Jugend, Familie (1-60)
Frist Förderprogramm Ganztagsausbau II:
Es ist richtig, dass die Frist für das Förderprogramm aktuell zum 31.12.2025 ausläuft. Die Stadt Wedel hat bisher bereits drei Förderanträge gestellt und Fördermittel in Höhe von ca. 460.000 Euro erhalten. Weitere Förderanträge sind in Vorbereitung.
Die Landesregierung hat über den Städteverband in Aussicht gestellt, dass das Förderprogramm mit Mitteln aus dem Sondervermögen auch über 2025 hinaus verlängert werden könnte vor dem Hintergrund, dass viele Kommunen auf das Rahmenkonzept (veröffentlicht Ende März 2025) gewartet haben und in den Planungen noch nicht weit genug vorangeschritten sind um bereits Förderanträge in der Frist zu stellen.
Organisatorisches Rahmenkonzept:
Ein übergeordnetes organisatorisches Rahmenkonzept für den Offenen Ganztag wird es für Wedel nicht geben. Wir haben zwei Offene Ganztagsgrundschulen, welche beide aufgrund ihres Schulkonzepts eine unterschiedliche Struktur ihres Ganztags und ihrer Voraussetzungen aufweisen. Die Verantwortung der Schulkonzepte, auch des Offenen Ganztags, der Teil des Schulalltags ist, liegt bei den Schulleitungen und wird mit dem Schulträger abgestimmt. Für beide Grundschulen liegt ein Konzept zum Ganztag vor und wird fortgeschrieben.
Mit Beginn des Rechtsanspruches im kommenden Schuljahr wird eine neue Förderrichtlinie in Kraft treten, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Ausarbeitung befindet. Diese wird Vorgaben zu Elternbeiträgen, Geschwisterermäßigungen und Sozialstaffel beinhalten und sobald diese vorliegt, wird die Stadt Wedel die Beitragsordnung für die Schulkindbetreuung gemäß der Förderrichtlinie anpassen.
In der Veröffentlichung des Ministeriums zum Richtlinienentwurf heißt es:
Spätestens zum Schuljahr 2030/2031 müssen alle genehmigten Offenen Ganztagsschulen ein überarbeitetes pädagogisches Konzept vorlegen und genehmigen lassen, um eine Erstattung nach diesen Rahmenbedingungen in Anspruch nehmen zu können.[…]
Im überarbeiteten Konzept sind die pädagogischen Grundsätze und die Ziele der Ganztag-
schule, die Kooperationspartnerschaft für die ergänzenden Veranstaltungen einschließlich
Ausgestaltung und Finanzierung, die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern,
Art, Umfang und Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote sowie ihre Verzahnung mit dem Unterricht, Zeitstruktur der Unterrichts- und Angebotsgestaltung, die Mittagsversorgung sowie Personal und Räumlichkeiten zu beschreiben. Die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sind im pädagogischen Konzept angemessen zu berücksichtigen. Ergänzend wird insbesondere dargelegt, wie die Punkte Maßnahmen zur Demokratiebildung, Angebote zur Förderung basaler Kompetenzen in Deutsch und Mathematik und Angebote zur Sprachförderung, die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die Einbindung der Ferienzeiten umgesetzt werden sollen.[1]
Die Grundschulen in Wedel sind für den einsetzenden Rechtsanspruch gut aufgestellt. In Gruppengröße, Personalschlüssel und Personalqualifikation sowie auch in der Vielfalt des Kursangebots entsprechen wir den Anforderungen des Ministeriums.
Fragestellung vierte Grundschule
Wie benannt bedarf es einer politischen Grundsatzentscheidung, ob eine vierte Grundschule gebaut wird oder die vorhandenen Standorte ausgebaut werden. Grundlage für diese Entscheidung wird auch der Schulentwicklungsplan sein. Dieser muss dann auch Anforderungen an Raumkapazitäten beinhalten, welche aber neben der unterrichtlichen Anforderung und der des Offenen Ganztags auch die Raumanforderungen bezüglich der Haushaltskonsolidierungsmaßnahme zur Reduzierung des städtischen Gebäudebestandes zu berücksichtigen hat. Durch die Verlagerung einzelner Angebote aus ihren bisherigen Bestandsgebäuden unter anderem auch in die Schulen, ergeben sich veränderte Raumanforderungen sowohl im Umfang als auch in der Qualität der Räumlichkeiten und sollten Berücksichtigung finden.
Die Albert-Schweitzer-Schule befindet sich seit diesem Sommer in einem Prozess zur Weiterentwicklung des gebundenen Ganztages. Eine Entscheidung zur Abkehr vom gebundenen Ganztag ist nicht gefällt und ist auch nicht vorrangiges Ziel des Prozesses.
