Mitteilungsvorlage - MV/2025/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekenntnis der Stadt Wedel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Geschäftszeichen:
- 0-12
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Vorberatung
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25.09.2025
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Darstellung des Sachverhalts
Am 12. Oktober 2017 unterschrieb Deutschland das “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” (Istanbul-Konvention). Seit dem 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland und hat verpflichtende Auswirkungen auf der Bundes- und Landesebene bis hin zur Kommune vor Ort.
Die Istanbul-Konvention ruht auf drei zentralen Säulen:
1. Schutz vor Gewalt und im Fall von Gewalt wirksame Unterstützung
2. Sanktionierung und strafrechtliche Verfolgung von Gewalt
3. Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für das Thema Gewalt
Die Istanbul-Konvention basiert auf der Erkenntnis, dass fehlende Gleichstellung Gewalt begünstigt, und fordert daher konsequent die Förderung von Gleichstellung. Durch diese umfassende Herangehensweise wird nicht nur der Schutz der Betroffenen gestärkt, sondern auch ein gesellschaftliches Klima gefördert, das Gewalt nicht toleriert.
Gewaltschutz hat in der Stadt Wedel einen hohen Stellenwert. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass die Stadt das Gebäude für das Frauenhaus Wedel bereitstellt, dieses umfassend saniert hat und seit Jahren zusätzlich die Arbeit im Kinderbereich des Frauenhauses unterstützt.
Die Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen und das Bekanntmachen von Hilfsangeboten ist auch ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Gemeinsam mit dem Frauenhaus organisiert sie Fachgespräche, Schulungen und jedes Jahr öffentlichkeitswirksame Aktionen rund um den 25. November, den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.
Angesichts der steigenden Zahlen von Gewalt gegen Frauen ist das Problem drängend. Ein öffentliches Bekenntnis der Stadt Wedel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention macht unmissverständlich deutlich: Gewalt gegen Frauen darf in Wedel keinen Platz haben.
Im Kreis Pinneberg haben neben dem Kreistag selbst bereits einige Kommunen dieses Bekenntnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verabschiedet. Dazu zählen die Gemeinde Halstenbek, und die Städte Pinneberg, Uetersen, Schenefeld, Tornesch und Elmshorn.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Wedel beschließt, sich zum “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” (Istanbul-Konvention) und damit zur Umsetzung der Inhalte und Ziele auf kommunaler Ebene zu bekennen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Am 12. Oktober 2017 unterschrieb Deutschland das “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” (Istanbul-Konvention). Seit dem 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland und hat verpflichtende Auswirkungen auf der Bundes- und Landesebene bis hin zur Kommune vor Ort.
Die Istanbul-Konvention ruht auf drei zentralen Säulen:
1. Schutz vor Gewalt und im Fall von Gewalt wirksame Unterstützung
2. Sanktionierung und strafrechtliche Verfolgung von Gewalt
3. Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für das Thema Gewalt
Die Istanbul-Konvention basiert auf der Erkenntnis, dass fehlende Gleichstellung Gewalt begünstigt, und fordert daher konsequent die Förderung von Gleichstellung. Durch diese umfassende Herangehensweise wird nicht nur der Schutz der Betroffenen gestärkt, sondern auch ein gesellschaftliches Klima gefördert, das Gewalt nicht toleriert.
Gewaltschutz hat in der Stadt Wedel einen hohen Stellenwert. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass die Stadt das Gebäude für das Frauenhaus Wedel bereitstellt, dieses umfassend saniert hat und seit Jahren zusätzlich die Arbeit im Kinderbereich des Frauenhauses unterstützt.
Die Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen und das Bekanntmachen von Hilfsangeboten ist auch ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Gemeinsam mit dem Frauenhaus organisiert sie Fachgespräche, Schulungen und jedes Jahr öffentlichkeitswirksame Aktionen rund um den 25. November, den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.
Angesichts der steigenden Zahlen von Gewalt gegen Frauen ist das Problem drängend. Ein öffentliches Bekenntnis der Stadt Wedel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention macht unmissverständlich deutlich: Gewalt gegen Frauen darf in Wedel keinen Platz haben.
Im Kreis Pinneberg haben neben dem Kreistag selbst bereits einige Kommunen dieses Bekenntnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verabschiedet. Dazu zählen die Gemeinde Halstenbek, und die Städte Pinneberg, Uetersen, Schenefeld, Tornesch und Elmshorn.
Beschlussvorschlag (für die Ratssitzung am 13.11.25)
Die Stadt Wedel beschließt, sich zum “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” (Istanbul-Konvention) und damit zur Umsetzung der Inhalte und Ziele auf kommunaler Ebene zu bekennen.
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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