Beschlussvorlage - BV/2025/063-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Außenstelle des Stadtmuseums Möller Technicon- Aufhebung des Beschlusses vom 09.09.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
Der Beschluss vom 09.09.2020 zur Übernahme des Möller Technicon als Außenstelle des Stadtmuseum Wedel wird aufgehoben.
- Der Mietvertrag mit der InaTec Gmbh geht von der Stadt Wedel an den Förderverein Möller Technicon e.V. über.
- Das seinerzeit übernommene Inventar geht aus dem Eigentum der Stadt Wedel an den Förderverein Möller Technicon e.V. über.
- Das Eigentum an neu angeschafftem Inventar seit September 2020 wurde durch zweckgebundene Spenden von Dritten an das Möller Technicon finanziert und geht ebenfalls von der Stadt Wedel an den Förderverein Möller Technicon e.V. über.
Darstellung des Sachverhalts
Mit Beschluss vom 09.09.2020 des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport wurde das Möller Technicon in Wedel offiziell Außenstelle des Stadtmuseum Wedel. Somit wurde die bestehende gute Zusammenarbeit auch formal integriert. In den vergangenen 3 Jahren hat die Arbeit des Möller Technicon eine sehr positive Entwicklung genommen.
„Die Jugendarbeit hat einen großen Schub bekommen, die Besucherzahlen sind gut, das Spendenaufkommen ist weiterhin hoch, die Menschen engagieren sich.“ stellen die ehrenamtlichen Mitarbeiter in Ihrem Bericht zur Zukunft des Möller Technicon vom 05.06.2025 fest.
Allerdings steht das Möller Technicon auch vor Herausforderungen. Die Ehrenamtlichen machen deutlich, dass es nicht immer einfach ist „Mit-Macher“ zu finden, die wirklich auch selber aktiv sein möchten. Gleichzeitig weisen sie daraufhin, dass, auch wenn das Spendenaufkommen einen positiven Verlauf nimmt, es einfacher wäre, wenn das Möller Technicon einen gemeinnützigen Verein gründen würde, um hier auch die Möglichkeit zu haben, anderweitige Zuschüsse zu erhalten, die sie als kommunales Museum nicht erhalten können.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen haben die Gründung des Fördervereins Möller Technicon e.V. mit großem Engagement erfolgreich umgesetzt. Die Gründungsversammlung fand am 9. Juli 2025 statt und das Vereinsregister weist seit dem 25.07. 2025 nun das Möller Technicon offiziell als Förderverein Möller Technicon e.V. aus. Damit können die Ehrenamtlichen künftig eigenständig handeln und ihre hervorragende Arbeit für die Stadt unabhängig weiterführen.
Gleichzeitig bedeutet dies, dass der Beschluss vom 9. September 2020 aufgehoben werden muss, um die selbständige Tätigkeit des Vereins rechtlich zu ermöglichen.
Die Objekte der Technicon-Sammlung gliedern sich in nachstehende Kategorien:
- a) Eigener Sammlungsbestand:
- Objekte, die als Spende in den Eigentumsbestand der Initiative Technicon, später städt. Außenstelle, gelangt sind.
- b) Leihgaben des Vermieters InaTec GmbH:
Rund ein Viertel der Objekte im Sammlungsbestand sind nach Angabe des Technicons Eigentum der InaTec, bzw. von Herrn Inäbnit. Diese Objekte sind zu keinem Zeitpunkt Eigentum der Stadt Wedel gewesen.
- c) Leihgaben Dritter:
In den Beständen des Technicons befinden sich zu einem geringen Anteil vereinzelte Leihgaben weiterer Personen, wie beispielsweise das Studiotonbandgerät des Entertainers Peter Frankenfeld, das dem Sohn Thomas Frankenfeld gehört.
Diese Objekte sind ebenfalls nie Eigentum der Stadt Wedel geworden.
Im Zeitraum von September 2020 bis heute angeschafftes Mobiliar und sonstiges Inventar ist ausschließlich durch zweckgebundene Technicon-Spenden Dritter an die Stadt finanziert worden. Da der Beschluss von 2020 vorsah, dass der Stadt keine weiteren Kosten entstehen dürfen, hat die Museumsleitung in enger Zusammenarbeit mit involviertem Verwaltungspersonal der Stadt stets darauf geachtet, dass sich das Technicon durch Spenden- bzw. Gebühreneinnahmen der Workshops selbst trägt. Diese Umsetzung ist gelungen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Mit Beschluss vom 09.09.2020 des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport wurde das Möller Technicon in Wedel offiziell Außenstelle des Stadtmuseum Wedel. Somit wurde die bestehende gute Zusammenarbeit auch formal integriert. In den vergangenen 3 Jahren hat die Arbeit des Möller Technicon eine sehr positive Entwicklung genommen.
„Die Jugendarbeit hat einen großen Schub bekommen, die Besucherzahlen sind gut, das Spendenaufkommen ist weiterhin hoch, die Menschen engagieren sich.“ stellen die ehrenamtlichen Mitarbeiter in Ihrem Bericht zur Zukunft des Möller Technicon vom 05.06.2025 fest.
Allerdings steht das Möller Technicon auch vor Herausforderungen. Die Ehrenamtlichen machen deutlich, dass es nicht immer einfach ist „Mit-Macher“ zu finden, die wirklich auch selber aktiv sein möchten. Gleichzeitig weisen sie daraufhin, dass, auch wenn das Spendenaufkommen einen positiven Verlauf nimmt, es einfacher wäre, wenn das Möller Technicon einen gemeinnützigen Verein gründen würde, um hier auch die Möglichkeit zu haben, anderweitige Zuschüsse zu erhalten, die sie als kommunales Museum nicht erhalten können.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen haben die Gründung des Fördervereins Möller Technicon e.V. mit großem Engagement erfolgreich umgesetzt. Die Gründungsversammlung fand am 9. Juli 2025 statt und das Vereinsregister weist seit dem 25.07. 2025 nun das Möller Technicon offiziell als Förderverein Möller Technicon e.V. aus. Damit können die Ehrenamtlichen künftig eigenständig handeln und ihre hervorragende Arbeit für die Stadt unabhängig weiterführen.
Gleichzeitig bedeutet dies, dass der Beschluss vom 9. September 2020 aufgehoben werden muss, um die selbständige Tätigkeit des Vereins rechtlich zu ermöglichen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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