Mitteilungsvorlage - MV/2025/089

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Gemäß § 45c GO hat die Verwaltung die städtischen Gremien regelmäßig im Rahmen des Berichtswesens zu unterrichten, um so eine wirksame Kontrolle der Verwaltung zu ermöglichen und die erforderlichen Informationen für politische Entscheidungen zu geben. Dieses Berichtswesen umfasst ausdrücklich auch die Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Gesellschaften und andere privatrechtliche Vereinigungen der Gemeinde sowie Beteiligungen an diesen.

 

Für die Stadt Wedel hat der Rat am 25.09.2003 beschlossen, dass in diesem Zusammenhang jährlich ein Bericht über die Geschäftslage der städtischen Beteiligungen an den Hauptausschuss zu geben ist. Aufgabe dieses „Beteiligungsberichtes“ ist es, einen Überblick über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu geben. Grundlage hierfür sind die jeweiligen aktuellen Jahresabschlüsse.

 

Der vorliegende Bericht stellt die wirtschaftliche Situation per 31.12.2024 dar. Angaben zur Besetzung der jeweiligen Organe entsprechen dem Stand September 2025.

 

Es wird berichtet über:

 

- Stadtwerke Wedel GmbH

- Kombibad Wedel GmbH

- Stadtwerke Wedel Service-GmbH

- Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH

- Stadtentwässerung Wedel (Eigenbetrieb)

- Abwasser-Zweckverband Südholstein

- Lühe-Schulau-Fähre GmbH

- IT-Zweckverband Sh kommunit

- WEP Kommunalholding GmbH

- Stadtsparkasse Wedel

- Fünf-Städte-Verein e.V.

 

Zudem wurden in bestimmten Bereichen Betriebe gewerblicher Art (BgA) eingerichtet, um sowohl der Steuerpflicht Genüge zu tun als auch um den wirtschaftlichen Charakter der Betätigung abzubilden und von den hoheitlichen Aufgaben abzugrenzen. Aktuell gibt es folgende Betriebe gewerblicher Art:

 

- BgA BusinessPark Elbufer

- BgA wedel.de

- BgA Wohnmobilstellplatz

- BgA Parkplätze

 

 

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Anlagen

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