Beschlussvorlage - BV/2025/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, als Gesellschaftsvertreterin wie folgt zu beschließen: Die Stadtwerke Wedel GmbH beauftragt die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH, ihre 100%ige Beteiligung an der wechselstrom und wechselgas GmbH zu einem Preis von 25.000 Euro zu veräußern.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH ist mit einem Anteil von 100 % am Stammkapital der wechselstrom und wechselgas GmbH beteiligt. Diese Gesellschaft wurde ursprünglich gegründet, um das out of area Vertriebs- und Dienstleistungsgeschäft unter den Marken „wechselstrom“ und „wechselgas“ zu bündeln. Ihr Stammkapital beträgt 100.000 Euro. Inzwischen erfolgt die Fortführung des ooa-Geschäfts wieder unter den genannten Marken direkt durch die Stadtwerke Wedel GmbH. Beide Marken bleiben selbstverständlich erhalten und die Nutzung durch Dritte wird vertraglich ausgeschlossen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Aufgrund die dargestellten organisatorischen und strategischen Änderung ist die Tochtergesellschaft wechselstrom und wechselgas GmbH nicht länger erforderlich. Durch den Verkauf der Gesellschaft kann der mit der ursprünglichen Gründung verbundene Aufwand wirtschaftlich vorteilhaft verwertet werden. Der Verkaufspreis wurde auf 25.000 Euro bestimmt.

 

Vorteile des Verkaufs liegen insbesondere im Wegfall administrativer Aufwände durch Reduktion der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, in einer Freisetzung gebundener finanzieller Mittel, die strategisch vorteilhafter verwendet werden können, sowie in einer Vereinfachung der Organisationsstruktur und Reduktion von Komplexität im Konzern Stadtwerke Wedel GmbH.

 

Die Aufsichtsräte der Stadtwerke Wedel GmbH sowie der Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH haben der geplanten Vorgehensweise bereits zugestimmt.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Beteiligung an der wechselstrom und wechselgas GmbH könnte auch weiterhin bestehen bleiben. Dadurch würde zum Nachteil für die Stadt Wedel weiteres Kapital in eine Gesellschaft fließen, deren Geschäftszweck nicht mehr umsetzbar ist (s.o.).

 

Für den städtischen Haushalt ergeben sich unmittelbar keine Kosten oder Folgekosten.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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