Beschlussvorlage - BV/2025/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Nutzungsänderung einer Halle zu einer Kartbahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/TK
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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09.09.2025
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1 „Bildung, Kultur und Sport“:
Die Stadt hat ein vielfältiges Sportangebot
Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klimaschutz“:
Wedel schützt Klima und Umwelt
Handlungsfeld 5 „Wirtschaft“:
Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben Nutzungsänderung einer Halle zu einer Kartbahn |
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Baugrundstück Industriestraße 21 - 21a
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages 04.08.2025
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Geschossigkeit des Bauvorhabens 1 Vollgeschoss |
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Gebäudehöhe 13,55 m |
Dachform Flachdach |
GRZ unverändert |
GFZ unverändert |
Das Grundstück Industriestraße 21 – 21a ist bereits heute mit einer bisher gewerblich genutzten Halle bebaut. Diese Halle bleibt in ihren Außenmaßen bestehen und wird baulich nicht geändert. Lediglich innerhalb der Halle sowie auf den Freiflächen sind Veränderungen geplant. So werden Räume umgenutzt und geändert, außerdem soll auf den Freiflächen eine Sandbahn für Elektro-Quads hergestellt werden.
Die Hauptnutzung als Kartbahn (elektrische Karts) auf rd. 3.500qm findet vollumfänglich innerhlab des Gebäudes statt und soll um weitere Nutzungen (z.B. Lagerflächen, Sozialräume, Axt-Werfen, Aufenthaltsflächen) ergänzt werden. Insgesamt ist eine Nutzfläche von rd. 4.700qm geplant. Alle Nutzungen, mit Ausnahme der Fahrten mit Elektro-Quads, finden innerhalb der bestehenden Gebäude statt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab,
hier:
Für das Baugrundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Die Halle, die umgenutzt werden soll, ist im Bestand vorhanden und wird baulich nicht verändert. Umliegend ist gewerbliche Bebauung in ähnlichen Dimensionen vorhanden.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB, ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das vorliegende Vorhaben erfüllt diese Kriterien. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (insbesondere in Bezug auf Lärm) werden im Rahmen der Baugenehmigung in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) begutachtet; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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536,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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