Beschlussvorlage - BV/2025/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung einer Halle zu einer Kartbahn in der Industriestraße 21 - 21a in Wedel zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 1 „Bildung, Kultur und Sport“:

Die Stadt hat ein vielfältiges Sportangebot

 

Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klimaschutz“:

Wedel schützt Klima und Umwelt

 

Handlungsfeld 5 „Wirtschaft“:

Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

Nutzungsänderung einer Halle zu einer Kartbahn

Baugrundstück

Industriestraße 21 - 21a

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

04.08.2025

 

Geschossigkeit des Bauvorhabens

1 Vollgeschoss

 

Gebäudehöhe

13,55 m

Dachform

Flachdach

GRZ

unverändert

GFZ

unverändert

 

Das Grundstück Industriestraße 21 – 21a ist bereits heute mit einer bisher gewerblich genutzten Halle bebaut. Diese Halle bleibt in ihren Außenmaßen bestehen und wird baulich nicht geändert. Lediglich innerhalb der Halle sowie auf den Freiflächen sind Veränderungen geplant. So werden Räume umgenutzt und geändert, außerdem soll auf den Freiflächen eine Sandbahn für Elektro-Quads hergestellt werden.

 

Die Hauptnutzung als Kartbahn (elektrische Karts) auf rd. 3.500qm findet vollumfänglich innerhlab des Gebäudes statt und soll um weitere Nutzungen (z.B. Lagerflächen, Sozialräume, Axt-Werfen, Aufenthaltsflächen) ergänzt werden. Insgesamt ist eine Nutzfläche von rd. 4.700qm geplant. Alle Nutzungen, mit Ausnahme der Fahrten mit Elektro-Quads, finden innerhalb der bestehenden Gebäude statt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab,

hier:

 

Für das Baugrundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Die Halle, die umgenutzt werden soll, ist im Bestand vorhanden und wird baulich nicht verändert. Umliegend ist gewerbliche Bebauung in ähnlichen Dimensionen vorhanden.

 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB, ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das vorliegende Vorhaben erfüllt diese Kriterien. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (insbesondere in Bezug auf Lärm) werden im Rahmen der Baugenehmigung in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) begutachtet; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Konsequenzen entstehen durch die Erteilung des Einvernehmens nicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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