Beschlussvorlage - BV/2025/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtentwässerung Wedel: Jahresabschluss 2024 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
- Geschäftszeichen:
- SEW/Sey/Hs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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11.09.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel stellt den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2024 fest.
Es betragen
die Bilanzsumme 32.845.161,43 EUR
die Erträge 6.108.047,10 EUR
die Aufwendungen 6.274.725,33 EUR
der Jahresgewinn 0 EUR
der Bilanzverlust 166.678,23 EUR.
- Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel beschließt den Fehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 durch den Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel (UBFA), vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesrechnungshof (LRH), ist die Abschlussprüfung beendet.
Insgesamt wird ein Bilanzverlust in Höhe von 166.678,23 EUR ausgewiesen.
Darstellung des Sachverhalts
Zu 1.
Gemäß der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Wedel und der Eigenbetriebsverordnung SH (EigVO) ist die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erforderlich.
Der LRH hat die NOW AG, Hamburg, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss 2024 der Stadtentwässerung Wedel aufgrund der Bestimmungen über die Pflichtprüfung in Wirtschaftsbetrieben zu prüfen.
Die Prüfung ist mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Prüfungsgesellschaft dem LRH berichten kann, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Aufgrund der Ergebnisse der Abschlussprüfung wird der Abschlussprüfer voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk kann erst nach der Aussprache mit dem UBFA erteilt werden, da die Unterrichtung der Aufsichtsgremien noch Teil der Abschlussprüfungen ist.
Zu 2.
Im Rahmen dieser Jahresabschlussprüfung hat sich ergeben, dass die prognostizierten Werte aus der Vorkalkulation für 2024 nicht eingetroffen sind.
Insbesondere die Schmutzwassermenge, Verteilungsmaßstab für die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung, lag mit 1,658 Mio. m³ zwar höher als im Vorjahr mit 1,613 Mio. m³, jedoch weiter unter der durchschnittlichen Menge der Jahre bis 2022.
Aufgrund des erneut sehr regenreichen Jahres hat sich die Einleitmenge beim AZV um 127.927 m³ auf 2.082.229 m³ erneut deutlich erhöht.
Diese Entwicklung hat sich bereits Mitte 2024 angedeutet, was im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mitgeteilt wurde (siehe hierzu BV/2024/081).
Um den Verlust aus 2023 und den voraussehbaren Verlust aus 2024 auszugleichen hatte die Stadtentwässerung empfohlen, die Schmutzwassergebühren von 2,69 €/m³ auf 3,22 €/m³ zu erhöhen. Dieser Empfehlung ist der Rat der Stadt Wedel in seiner Sitzung vom 23.11.2023 gefolgt. Die Änderung trat zum 01.01.2025 ein.
Die Gebühren werden nach dem Jahresabschluss neu kalkuliert.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Für die endgültige Erteilung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers muss der UBFA den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der LRH keine eigenen Feststellungen trifft, wie vorgelegt feststellen.
Trifft der LRH eigene Feststellungen zum Jahresabschluss, die Auswirkungen auf Ansatz, Ausweis und Bewertung des Vermögens und der Schulden haben, muss der Jahresabschluss geändert und eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer durchgeführt werden.
Nach Feststellung durch den UBFA und Vorlage beim LRH wird das Ergebnis der Pflichtprüfung öffentlich bekannt gemacht und der Jahresabschluss zur Einsicht bei der Stadtentwässerung Wedel ausgelegt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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769,4 kB
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