Beschlussvorlage - BV/2025/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel stellt den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2024 fest.

 

Es betragen

die Bilanzsumme  32.845.161,43 EUR

die Erträge     6.108.047,10 EUR

die Aufwendungen    6.274.725,33 EUR

der Jahresgewinn                      0 EUR

der Bilanzverlust       166.678,23 EUR.

 

  1. Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel beschließt den Fehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 durch den Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel (UBFA), vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesrechnungshof (LRH), ist die Abschlussprüfung beendet.

 

Insgesamt wird ein Bilanzverlust in Höhe von 166.678,23 EUR ausgewiesen.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Zu 1.

Gemäß der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Wedel und der Eigenbetriebsverordnung SH (EigVO) ist die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erforderlich.

Der LRH hat die NOW AG, Hamburg, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss 2024 der Stadtentwässerung Wedel aufgrund der Bestimmungen über die Pflichtprüfung in Wirtschaftsbetrieben zu prüfen.

Die Prüfung ist mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Prüfungsgesellschaft dem LRH berichten kann, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Aufgrund der Ergebnisse der Abschlussprüfung wird der Abschlussprüfer voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk kann erst nach der Aussprache mit dem UBFA erteilt werden, da die Unterrichtung der Aufsichtsgremien noch Teil der Abschlussprüfungen ist.

 

Zu 2.

Im Rahmen dieser Jahresabschlussprüfung hat sich ergeben, dass die prognostizierten Werte aus der Vorkalkulation für 2024 nicht eingetroffen sind.

 

Insbesondere die Schmutzwassermenge, Verteilungsmaßstab für die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung, lag mit 1,658 Mio. m³ zwar höher als im Vorjahr mit 1,613 Mio. m³, jedoch weiter unter der durchschnittlichen Menge der Jahre bis 2022.

 

Aufgrund des erneut sehr regenreichen Jahres hat sich die Einleitmenge beim AZV um 127.927 m³ auf 2.082.229 m³ erneut deutlich erhöht.

 

Diese Entwicklung hat sich bereits Mitte 2024 angedeutet, was im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mitgeteilt wurde (siehe hierzu BV/2024/081).

 

Um den Verlust aus 2023 und den voraussehbaren Verlust aus 2024 auszugleichen hatte die Stadtentwässerung empfohlen, die Schmutzwassergebühren von 2,69 €/m³ auf 3,22 €/m³ zu erhöhen. Dieser Empfehlung ist der Rat der Stadt Wedel in seiner Sitzung vom 23.11.2023 gefolgt. Die Änderung trat zum 01.01.2025 ein.

 

Die Gebühren werden nach dem Jahresabschluss neu kalkuliert.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Für die endgültige Erteilung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers muss der UBFA den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der LRH keine eigenen Feststellungen trifft, wie vorgelegt feststellen.

Trifft der LRH eigene Feststellungen zum Jahresabschluss, die Auswirkungen auf Ansatz, Ausweis und Bewertung des Vermögens und der Schulden haben, muss der Jahresabschluss geändert und eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer durchgeführt werden.

Nach Feststellung durch den UBFA und Vorlage beim LRH wird das Ergebnis der Pflichtprüfung öffentlich bekannt gemacht und der Jahresabschluss zur Einsicht bei der Stadtentwässerung Wedel ausgelegt.

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Keine Alternativen.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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