Mitteilungsvorlage - MV/2025/055
Grunddaten
- Betreff:
- 
Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur „Entsorgung von Schrotträdern“, eine PM der Stadtverwaltung Wedel vom 28.04.2025 
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-60/Wd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Wedel | Kenntnisnahme |  | 
|  | 17.07.2025 | 
Begründung der Verwaltungsempfehlung
1. Warum wurde die Kooperation der Stadt Wedel mit der „Kommunalen Fahrradwerkstatt
Wedel“ der Arbeitslosenselbsthilfe e.V. Wedel aufgegeben?
Antwort des Fachdienstes Bauverwaltung und öffentliche Flächen:
Die Kennzeichnung der „Schrotträder“ erfolgt auf Grundlage des §3 Kreislaufwirtschafts-gesetz. Danach sind Abfälle im Sinne dieses Gesetzes Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt oder entledigen will. Dies ist anzunehmen, wenn ihr Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.
Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die (wieder) verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Die bei der jährlichen Aktion gekennzeichneten Schrotträder sind augenscheinlich nicht mehr für ihren bestimmten Zweck nutzbar, da sie erhebliche Mängel aufweisen. Es werden dabei nur Fahrräder gekennzeichnet und entsorgt, die folgende Mängel aufweisen: defekte Reifen („Plattfuß“ und/oder fehlende Speichen), verrostete Ketten und Tretlager sowie fehlende Sättel / Lenker / Vorder-/Hinterräder. Mit diesen Mängeln sind die Fahrräder für die Nutzung im Straßenverkehr nicht mehr zulässig.
Die eingesammelten Fahrräder werden ca. 3 Wochen nach der Einsammlung auf dem Bauhof aufbewahrt und können in dieser Zeit noch abgeholt werden. Danach werden sie im Container als „gemischter Metallschrott“ gesammelt und gegen eine Gutschrift von 0,10 € je kg entsorgt.
Vor 2020 wurden die Schrotträder auch an Institutionen, wie z.B. der Arbeitslosenselbsthilfe oder Diakonie abgegeben, die seinerzeit einen großen Bedarf hatten. Eine Abholung von Institutionen beim Bauhof erfolgt seit rund 6 Jahren nicht mehr.
2. Der Rat der Stadt Wedel beschloss im August 2021 auf Antrag der Grünen einen Umweltleitfaden zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Beschaffung (der aus unserer
Sicht Recycling/Weiterverwendung mit einbezieht). Zusätzlich beschloss der Rat
Wedel 2024 neue strategische Ziele, darunter Handlungsfeld 2 „Wedel schützt Klima
und Umwelt“ – dieses Ziel zählt zu den übergeordneten Zielen und ist damit immer
„aktiv“ und bei allen Gremienentscheidungen zu berücksichtigen:
a. Wie wird das Thema Recycling und Weiterverwendung im Verwaltungshandeln
koordiniert – wer trifft die Entscheidungen?
Antwort aus dem Fachbereich Bauen und Umwelt:
Das Gebäudemanagement berücksichtigt bei jeglichen Neubauten und großen Sanierungen im Bestand die gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben gem. der aktuellen Gesetzgebung.
Dabei steht der Aspekt des Recyclings und der Weiterverwendung von Bauteilen im Vordergrund als auch das Thema der Nachhaltigkeit.
Der seit kurzem angestellte Energiemanager untersucht 16 große Liegenschaften der Stadt Wedel unter dem Aspekt der Energiewende und deren Erfüllung.
b. Wie gewährleistet die Verwaltung, dass das übergeordnete Ziel „Wedel
schützt Klima und Umwelt“ stets „aktiv“ und beim Verwaltungshandeln berücksichtigt
wird?
Der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung leistet einen großen Beitrag zum Handlungsfeld 2 „Wedel schützt Klima und Umwelt“ im Zuge der komplexen Bauleitplanung/Bebauungsplanverfahren mit:
- zukunftsorientierten Bauformen (Schwerpunkt im Geschosswohnungsbau) z.B. Dachbegrünung, Photovoltaik
- landschaftsökologischen Freiraumplanungen mit hoher Aufenthaltsqualität in den Stadtquartieren
- Entwässerungskonzepten „Schwammstadt“ (gemeinsam mit der Stadtentwässerung)
- projektbezogenen Mobilitätskonzepten z.B. E-Mobilität, Lastenfahrrad
- Energieversorgung z.B. Anbindung an das städtische Fernwärmenetz
- Artenschutz mit schützenden Maßnahmen z.B. Nistkästen
- Hochwertige Ausgleichsmaßnahmen z.B. Baumpflanzungen, Biotoppflege
Darüber hinaus bietet das Mobilitätskonzept ein großes Potential zum Schutz von Klima und Umwelt durch Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
Der Lärmaktionsplan leistet auch einen wichtigen Beitrag.
- Die Kernaufgabe der Landschaftsplanung sind der Schutz und die Erhaltung, die Pflege und die Unterhaltung der Landschaft (der Lebensräume und der darin lebenden Flora und Fauna) und damit im weiteren Sinn der Schutz von Umwelt und Klima.
- Die Landschaftsplanung unterstützt die Stadtplanung dabei, die Ziele zum Schutz von Klima und Umwelt vor allem im bebauten Bereich zu verfolgen und umzusetzen.
- Die Landschaftsplanung unterstützt außerdem die Liegenschaft mit Beratung hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung der städtischen Flächen im Außenbereich, z.B. über entsprechende Auflagen in Pachtverträgen.
- Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Öffentliche Flächen und dem Bauhof hinsichtlich Pflege der städtischen Flächen im Innenbereich. Kommunikation mit externen Ratgebern wie NABU, etc.
- Monitoring von Ausgleichsflächen/ Ökokonten.
- Hilfestellung bei Fragen des Artenschutzes im Innen- und Außenbereich und Kommunikation mit der Unteren Naturschutzbehörde.
- Zusammenarbeit mit der Leitstelle Umweltschutz/ Klimaschutzmanagement, z.B. bei Fragen zu Moorvorkommen, etc.
- Zusammenarbeit mit der Stadtentwässerung, z.B. hinsichtlich Einleitstellen in städtischen Grünflächen im Außenbereich, schonende Räumung von Regenrückhaltebecken, etc.
- Erstellung von Konzepten, z.B. „Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Wedel“, Ökologisches Entwicklungskonzept für das Gewässernetz der Sauerbek, etc.
Die Leitstelle Umweltschutz erarbeitet unter anderem
- die „Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“ dazu gehört auch die Pflege eines Netzwerks von aktiven Personen in Wedel.
- Die Betreuung des Umweltbeirates mit ca. 9 Sitzungen im Jahr trägt dazu bei.
- Das Klimaschutzmanagement betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Einstiegsberatung zum Kommunalen Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel.
- Der Leitfaden Umweltfreundliche Beschaffung befindet sich im Monitoring.
- Klimaschutz-Controlling findet in Form der Fortschreibung der städtischen Treibhausgasbilanz statt.
- Natürlicher Klimaschutz kommt bei der Prüfung der Möglichkeiten zur Wiedervernässung von organischen, torfhaltigen Böden vor.
- Vermittlung von Wissen und Handlungsanreizen zu Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen mit „StadtnaTour“-Führungen.
Antwort der zentralen Vergabestelle:
Die Bedarfsträger der Stadt Wedel sind verpflichtet, die Festsetzungen der Vergaberichtlinien zu beachten. Durch die jeweiligen Vergabegesetze sind Umweltaspekte als Vergabekriterium festgesetzt. Zusätzlich gelten Umweltgesetze, wie z.B. „Das saubere Fahrzeuggesetz“. Um diese Voraussetzungen für die Stadt Wedel zu implementieren wurde eine Dienstanweisung (DA) „Vergabe“ erlassen. Diese führt den Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung des Rates als zwingend zu beachten auf und hat diesen als Anlage zur o.g. DA zur Anwendung vorgeschrieben. Zitat aus der DA: Bei jedem Vergabevorgang sind die Bestimmungen des Leitfadens „Umweltfreundliche Beschaffung“ der Stadt Wedel (Anlage 1 dieser Dienstanweisung) zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, dies ist entsprechend zu dokumentieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 131 kB | 
