Beschlussvorlage - BV/2025/050
Grunddaten
- Betreff:
- 
Erweiterung SKB Altstadtschule- Aufhebung des Sperrvermerks 
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Wedel | Entscheidung |  | 
|  | 17.07.2025 | 
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 4: „Die Stadt fördert die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Es werden zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und möglichst allen Anträgen auf eine
Aufnahme in die Schulkindbetreuung kann stattgegeben werden.
Darstellung des Sachverhalts
Am 27.02.2025 beschloss der Rat in der BV/2024/102 die Erweiterung der SKB Altstadtschule mit einem Sperrvermerk:
Der Rat beschließt, dass eine weitere SKB-Gruppe für die Altstadtschule realisiert wird. Die
entsprechende personelle Ausstattung im Stellenplan 2025 sowie die notwendige Ausstat-
tung für den Betrieb der SKB sind im Haushalt mit Sperrvermerk (Aufhebung durch Rat) zu
berücksichtigen.
Der Bedarf nach der zusätzlichen Betreuungsgruppe hat sich zwischenzeitlich verschärft. Zum Schuljahresbeginn 2025/2026 werden sich stand heute 24 Familien auf der Warteliste befinden, da ihnen aus Kapazitätsgründen kein Platzangebot gemacht werden konnte. Die Mittel für Ausstattung und Mobiliar sind in der Haushaltsplanung für 2025 berücksichtigt, die Personalanforderung (1 Stelle Erzieher/in S08 (28 Std/Woche), 1 Stelle Assistenz S03 (23 Std/Woche) wird in den Stellenplan 2026 eingearbeitet und zunächst über die Poolstellen des Fachdienstes Personal abgedeckt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Ohne die Aufhebung des Sperrvermerks kann die Umsetzung der Erweiterung nicht begonnen werden und die Familien stehen ohne Betreuungsoption da. Eine weitere Verzögerung der Umsetzung verkürzt die Zeit, in der die Möglichkeiten und Anforderungen im Rahmen des Pilotprojektes einer Raumdoppelnutzung getestet werden können, bevor der zur Verfügung stehende Klassenraum zum Schuljahr 2026/2027 wieder als Klassenraum genutzt werden wird. Bis zum 31.12.2025 können noch Förderanträge für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau II gestellt werden, über welches bis zu 85% der Investitionskosten für die Ausstattung der Erweiterung erstattet werden können.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Erweiterung der Schulkindbetreuung wird nicht vorgenommen und die 24 Familien sowie mögliche Nachmeldungen können keine Nachmittagsbetreuung an der Altstadtschule in Anspruch nehmen. Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/2027 wird gefährdet. Eine Fortführung des Investitionsprogramms über den 31.12.2025 hinaus ist ungewiss, wodurch womöglich der Zugriff auf Fördermittel in Höhe von bis zu 85% der Investitionskosten wegfallen könnte.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt x ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: x ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
x teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 Elternbeiträge sowie Beantragung von Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau II so wie Fördermittel für die Ganztagsbetreuung 
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| Ergebnisplan | ||||||||
| Erträge / Aufwendungen | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
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 | in EURO | |||||||
| *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||||
| Erträge* | 17.500 | 42.000 | 42.000 | 42.000 | 42.000 | |||
| Aufwendungen* | 34.700 | 83.100 | 83.100 | 83.100 | 83.100 | |||
| Saldo (E-A) | 
 | -17.200 | -41.000 | -41.000 | -41.000 | -41.000 | ||
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| Investition | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
| in EURO | ||||||||
| Investive Einzahlungen | ||||||||
| Investive Auszahlungen | 23.000 | |||||||
| Saldo (E-A) | -23.000 | |||||||
