Beschlussvorlage - BV/2025/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Sperrvermerk von der BV/2024/102 Erweiterung der SKB Altstadtschule zu entfernen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 4: „Die Stadt fördert die Vereinbarkeit von

Familie und Beruf“.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Es werden zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und möglichst allen Anträgen auf eine

Aufnahme in die Schulkindbetreuung kann stattgegeben werden.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Am 27.02.2025 beschloss der Rat in der BV/2024/102 die Erweiterung der SKB Altstadtschule mit einem Sperrvermerk:

 

Der Rat beschließt, dass eine weitere SKB-Gruppe für die Altstadtschule realisiert wird. Die

entsprechende personelle Ausstattung im Stellenplan 2025 sowie die notwendige Ausstat-

tung für den Betrieb der SKB sind im Haushalt mit Sperrvermerk (Aufhebung durch Rat) zu

berücksichtigen.

 

Der Bedarf nach der zusätzlichen Betreuungsgruppe hat sich zwischenzeitlich verschärft. Zum Schuljahresbeginn 2025/2026 werden sich stand heute 24 Familien auf der Warteliste befinden, da ihnen aus Kapazitätsgründen kein Platzangebot gemacht werden konnte. Die Mittel für Ausstattung und Mobiliar sind in der Haushaltsplanung für 2025 berücksichtigt, die Personalanforderung (1 Stelle Erzieher/in S08 (28 Std/Woche), 1 Stelle Assistenz S03 (23 Std/Woche) wird in den Stellenplan 2026 eingearbeitet und zunächst über die Poolstellen des Fachdienstes Personal abgedeckt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Ohne die Aufhebung des Sperrvermerks kann die Umsetzung der Erweiterung nicht begonnen werden und die Familien stehen ohne Betreuungsoption da. Eine weitere Verzögerung der Umsetzung verkürzt die Zeit, in der die Möglichkeiten und Anforderungen im Rahmen des Pilotprojektes einer Raumdoppelnutzung getestet werden können, bevor der zur Verfügung stehende Klassenraum zum Schuljahr 2026/2027 wieder als Klassenraum genutzt werden wird. Bis zum 31.12.2025 können noch Förderanträge für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau II gestellt werden, über welches bis zu 85% der Investitionskosten für die Ausstattung der Erweiterung erstattet werden können.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Erweiterung der Schulkindbetreuung wird nicht vorgenommen und die 24 Familien sowie mögliche Nachmeldungen können keine Nachmittagsbetreuung an der Altstadtschule in Anspruch nehmen. Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/2027 wird gefährdet. Eine Fortführung des Investitionsprogramms über den 31.12.2025 hinaus ist ungewiss, wodurch womöglich der Zugriff auf Fördermittel in Höhe von bis zu 85% der Investitionskosten wegfallen könnte.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt x ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: x ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

 x teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

Elternbeiträge sowie Beantragung von Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau II so wie Fördermittel für die Ganztagsbetreuung

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

17.500

42.000

42.000

42.000

42.000

Aufwendungen*

     

34.700

83.100

83.100

83.100

83.100

Saldo (E-A)

     

-17.200

-41.000

-41.000

-41.000

-41.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

23.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

-23.000

     

     

     

     

 

 

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