Beschlussvorlage - BV/2025/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Containerlösung Moorwegschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Beteiligt:
- Fachdienst Gebäudemanagement; Fachbereich 1 Bürgerservice; Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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02.07.2025
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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03.07.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.07.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
- Die abgängige 4 Schulklassencontaineranlage (Igelhaus) der Moorwegschule kurzfristig bis zu den Herbstferien 2025 durch eine zweigeschossige 8 neue Schulklassencontaineranlage zu ersetzen.
- Im Übergangszeitraum bis zu den Herbstferien werden die Kinder in den 4 Räumen der SKB beschult. Die hierfür notwendige Ausstattung wird kurzfristig zur Verfügung gestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 01.06.2026 eine mittelfristige Lösung zum Schuljahr 2026/2027 für die Bereitstellung von auskömmlichen und adäquaten Klassen,-Fach,-Funktions und Ganztagsräumen für die Grundschulen zu entwickeln, um den gestiegenen Schüler*innenzahlen und den gesetzl. Anforderungen gerecht zu werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 31.12.2026 einen Schulentwicklungsplan aufzustellen, der die Anforderungen der Prognose zur Entwicklung der Schüler*innenzahlen (vorläufiger Abschlussbericht von Gertz Gutsche Rümenapp Januar 2025), des Haushaltssicherungskonzeptes inkl. Raumdoppelnutzung und Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung, sowie die individuellen Bedarfe der Schulen, berücksichtigt.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Maßnahmen nehmen Bezug auf das Handlungsfeld 1, Bildung, Kultur und Sport und das strategische Ziel: Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Sachverhalt zu kurzfristiger Maßnahme:
Nach der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung ist der UBF für die Punkte 1 und 2, der BKS für die Punkte 3 und 4 zuständig.
In zwei Klassenräumen eines Containerkomplexes („Igelhaus“) der Moorwegschule ist im Mai ein Feuchtschaden aufgetreten, der einen Schimmelbefall in zwei Klassenräumen ausgelöst hat. Der „Igelhaus“ Containerkomplex besteht aus 4 Schulklassencontainern. Diese wurden in zwei Bauabschnitten jeweils 2015 und 2017 aufgestellt.
Nach der Feststellung des Schadens hat die Stadt Wedel aus Sicherheitsgründen alle Containeranlagen auf dem Schulgelände für den Unterricht sperren lassen und einen Gutachter beauftragt, Luftproben, als auch Proben, aus den Decken, Wänden und Böden aller Container zu entnehmen, um die Belastung durch Schimmel untersuchen zu lassen. Überdies wurden vorsorglich die gesperrten Räume durch einen Schimmelspürhund auf Schimmel untersucht. Die Proben haben ergeben, dass zwei Klassen mit Schimmel belastet sind. Diese Container, die 2015 angeschafft wurden, sind abgängig. In allen anderen Containern, inkl. dem Lehrer*innenzimmer und dem Pavillon wurde keine Schimmelbelastung festgestellt (Stand 12.06.2025). Die zwei Schulklassencontainer des Igelhauses (ohne Schimmelbefall), sind allerdings aus dem Jahre 2017 und es ist in naher Zukunft zu befürchten, dass ebenfalls ein Schaden an diesen Containern auftreten wird. Es wird empfohlen, diese Container ebenfalls auszutauschen.
Die Verwaltung empfiehlt eine zweistöckige Aufstellung von 8 neuen Containerklassen auf der Fläche des Containerkomplexes „Igelhaus“.
Es handelt sich bei den Schulklassencontainern um einen Sonderbau nach der Landesbauordnung SH. Dies hat zu folge, dass jeglicher Ersatz der Containerklassen einen Bauantrag benötigt, um eine öffentlich rechtliche Genehmigung zu erhalten.
Die maximale Ausnutzung der Container-Kapazitätsfläche am aktuellen Standortes des Igelhauses kommt dem Umstand entgegen, dass unabhängig von mittelfristig zu planenden Baumaßnahmen an den Wedeler Grundschulen kurzfristig dringend benötigte Kapazitäten zur Beschulung zur Verfügung stehen. Durch die kurzfristige Erhöhung der Containerflächen kann auf die Raumproblematik reagiert werden und gleichzeitig auch die Anforderung der Haushaltssicherung nach Rückführung der Betreuungsangebote in die Schulen umgesetzt werden. Dadurch würden Raumkapazitäten am Förderzentrum geschaffen, die für weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Verfügung ständen.
Die Schulkindbetreuung kann in die Containerflächen einziehen und die vier Räume im Hauptgebäude zur Verfügung stellen. Zusätzlich wird der Konsolidierungsmaßnahme „Rückführung der SKB Außenstandorte in die Schulen“ gefolgt, die sechs Gruppen aus dem Förderzentrum können in die Schule integriert und die Konzeptionierung für eine gelingende Raumdoppelnutzung vorangetrieben werden.
Mit der Entscheidung für die Variante 8 Container aufzustellen würde die dringend notwendige Zeit verschafft werden, die Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Moorwegschule zu beginnen und eine langfristig auskömmliche Lösung für die Kapazitätsproblematik zu schaffen.
Eine vorläufige Kostenschätzung für den Abtransport und neu Aufstellung der 8 neuen Klassencontainerkomplexe beläuft sich im investiven Ansatz auf 40.000 € und im Aufwands-Ansatz
auf 160.000 €.
Die dafür notwendigen Mittel müssen im diesjährigen Haushalt bereitgestellt werden.
Es soll das gesamte Igelhaus bis nach den Herbstferien (02.11.2025 Schulbeginn) ersetzt werden.
Um den notwendigen Austausch der Container zu ermöglichen, müssen die Kinder der 4 Klassen des Igelhauses bis zu den Herbstferien in den Räumen der Schulkinderbetreuung beschult werden. Hierfür wird das Mobiliar des Igelhauses fachgerecht gereinigt. Weiterhin werden die Schulbücher und die persönlichen Gegenstände der Kinder in die Reinigung integriert. In den Sommerferien werden die Räume der Schulkinderbetreuung so ausgestattet (Mobiliar und mobile Tafeln etc.), dass ein sachgerechter Unterricht bis zu den Herbstferien erfolgen kann. Dies bedeutet für die Zeit zwischen Sommerferien und Herbstferien weiterhin deutliche Einschränkungen für die Nachmittagsbetreuung, die bedingt durch den gestiegenen Bedarf der Eltern bereits über Kapazität in das Schuljahr 2025/26 startet.
Bis zu den Herbstferien werden die abgängigen Container durch neue ersetzt, vorbehaltlich der Baugenehmigung.
Alternativ:
Die 4 Schulklassencontainern des gleichen Bautyps werden ausgetauscht.
Es handelt sich bei den Schulklassencontainern, um einen Sonderbau nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Diese Typ-Containeranlage wurde bereits genehmigt und bedarf beim Austausch der 4 Schulklassencontainern des gleichen Bautyps keine Baugenehmigung. Da es sich hier um einen speziellen Containertyp handelt, müsste die bestehende Containermietfirma diese ersetzen.
Eine vorläufige Kostenschätzung für den Abtransport und neu Aufstellung der 4 neuen Klassencontainerkomplexe beläuft sich im investiven Ansatz auf 5.000 € und im Aufwands-Ansatz
auf 160.000 €.
Die dafür notwendigen Mittel müssen im diesjährigen Haushalt bereitgestellt werden.
Sachverhalt zu mittelfristiger Maßnahme
Seit mehreren Jahren zeichnet sich ab, dass die Schulplätze für die Grundschüler*innen in Wedel nicht auskömmlich sind. Die Schulleitungen weisen darauf hin, dass die Nutzung von Fachräumen und weiteren Schulräumen für den Unterricht sich immer mehr ausgeweitet hat. Der Unterrichtsverpflichtung kann unter diesen schwierigen Voraussetzungen nicht mehr adäquat nachgekommen werden. Auch die Prognose von Gertz Gutsche Rümenapp macht deutlich, dass schon zum jetzigen Zeitpunkt Ausbaubedarfe bestehen, insbesondere, wenn man die besonderen Anforderungen der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz, der Umsetzung der Inklusion und weitere schulische Entwicklungen miteinbezieht. Die Stadt Wedel ist als Schulträger verpflichtet diese Bedarfe bei der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und den daraus entstehenden notwendigen Schulbau umzusetzen (Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz, Schulgesetz - SchulG Vom 24. Januar 2007; §48 (1) und (2)).
Die Verwaltung ist mit den Schulleitungen und dem Schulrat im Gespräch, um zeitnahe Lösungen für diesen Bedarf zu entwickeln. Mögliche zusätzliche Kosten durch kurzfristige Erweiterungen von Schulräumen sind momentan noch nicht zu konkretisieren, müssen aber aus Sicht der Verwaltung zeitnah geplant und der Politik vorgelegt werden, um für das Schuljahr 2026/2027 und ff. eine Lösung bereitstellen zu können und die Aufnahme der Wedeler Erstklässler*innen und die angemessene Beschulung aller Grundschüler*innen zu gewährleisten.
Sachverhalt zu langfristigen Maßnahmen
Die Schulträger haben gem. § 48 Nr. 1 SchuIG SH unter anderem die Aufgabe, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung des Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen und die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen.
Grundlage für die Prognose der Schulentwicklungsplanung sind Einwohnerdaten und
schulstatistische Erhebungen. Die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung (SEP) besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass der am Ort des Schulträgers erforderliche Schulraum in einer pädagogisch sachgerechten und ökonomisch vertretbaren Betriebsgröße zur Verfügung steht.
Mit der Prognose von Gertz, Gutsche, Rümenapp der Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen der Stadt Wedel aus Januar 2025, haben wir die quantitative Grundlage für eine Schulentwicklungsplanung geschaffen. Diese Prognose zeichnet ein klares Bild:
„Für alle Schulformen ergeben sich zusätzliche Raumbedarfe und die vorhandenen Kapazitäten werden angesichts der realen Zahlen und des erwarteten Bedarfs auch unter der Annahme geringer Wohnungsneubautätigkeiten nicht ausreichen. Wie groß dieser Mehrbedarf letztlich ist, hängt an den qualitativen Anforderungen, also im Wesentlichen an der Frage, welche Qualität sich Wedel für die künftige Beschulung und Betreuung leisten kann und will (und ist damit Gegenstand der weiteren Diskussion) -und wie Strukturen aufgebaut werden können, die resilient gegenüber künftigen- ggfs. auch kurzfristig auftretenden -Entwicklungen sind.“ (PPP im Rahmen der Sondersitzung des BKS vom 18.11.2024)
Um diese Anforderungen qualitativ umzusetzen und eine langfristige Planungssicherheit (zunächst 10 Jahre) für alle an Schule Beteiligten, die Politik und den Schulträger herzustellen, ist es notwendig diesen Schulentwicklungsplan zu erarbeiten und mit Maßnahmen zu versehen, die wiederum mit hohen Kosten durch Sanierung und Bau verbunden sein werden. Hier sollte die bereits bestehende Machbarkeitsstudie aus März 2023 für die Moorwegschule in den Gesamtplan mit einbezogen werden. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, vorab gemeinsam mit der Politik und den Schulen einen verbindlichen Qualitätsrahmen zu entwickeln. Hierzu wird die Verwaltung ein geeignetes Verfahren entwickeln.
Die Ergebnisse werden den Ausschüssen/ Rat spätestens zum Ende des Jahres 2026 vorgelegt und diese müssen dann ggfs. priorisiert werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt das gesamte Igelhaus (4 Klassenräume) auszutauschen, da weitere Schäden aufgrund des Alters der Container zeitnah zu befürchten sind.
Die Anfordernisse an zusätzlichen Räumen für die Moorwegschule sind bekannt. Die Zahlen des Schulentwicklungsplanes lassen einen weiteren Anstieg der Schülerzahlen in den kommenden Jahren erwarten, für welche ebenfalls zusätzliche Räumlichkeiten benötigt werden, da sowohl die Moorweg- als auch die Altstadtschule ihre Kapazitätsgrenze überschritten haben. Die Belegungspläne der Moorwegschule zeigen, dass eine Raumdoppelnutzung mit den aktuell zur Verfügung stehenden Räumen nicht umsetzbar wäre, da Klassen und Fachräume auch am Nachmittag durch Förderkurse, Konferenzen, Elterngespräche und Ganztagskurse belegt sind. Durch die Erhöhung der Containerflächen bieten sich zusätzliche Räume für sowohl das voranbringen der Raumdoppelnutzungsplanung im OGT-Bereich an der Moorwegschule selbst, als auch zusätzliche Kapazitäten am Förderzentrum für weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen.
Die Verwaltung empfiehlt die Beauftragung der Erarbeitung einer mittelfristigen Lösung für die Grundschulen und die Erarbeitung des Schulentwicklungsplans, damit der erforderliche Schulraum in einer pädagogisch sachgerechten und ökonomisch vertretbaren Größe dauerhaft zur Verfügung gestellt werden kann. Die langfristige Planung schafft Transparenz, erleichtert die Entscheidungsprozesse und erhöht die Handlungsfähigkeit aller an Schule Beteiligten.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ könnten nur die beiden Klassenräume, die durch Schimmel kontaminiert sind ausgetauscht werden. Damit würden die Anschaffungskosten/ Mietkosten für die Container entfallen, allerdings würden Kosten für die kontinuierliche Prüfung der Container entstehen.
Wir könnten ebenfalls auf die Beauftragung der mittelfristigen und langfristigen Planung verzichten und weiter anlassbezogen sanieren und bauen. Hierzu ist anzumerken, dass eine langfristige Planung und Umsetzung von Maßnahmen wahrscheinlich wirtschaftlicher ist und den Akteuren mehr Handlungssicherheit bietet.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
160.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
40.000 |
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Saldo (E-A) |
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