Beschlussvorlage - BV/2025/045
Grunddaten
- Betreff:
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Mitarbeiterbindung- und gewinnung/Änderungen Mobilitätszuschuss - Beschluss vom 06.04.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Geschäftszeichen:
- 3-11-Ro
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.07.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.07.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, dass ab dem 01.08.2025 einen Mobilitätszuschuss nur noch an die Mitarbeitenden der Stadt Wedel gezahlt wird, die ein Job-Ticket (Deutschlandticket, HVV-Jobticket-Prämium) nachweisen können.
Gleichzeitig beschließt der Rat zukünftig auch für das Job-Rad einen Mobilitätszuschuss in Höhe von bis zu 30 €/monatlich zu gewähren.
Die Ausgestaltung, ggf. über eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat, obliegt der Verwaltung.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat hebt den Beschluss vom 06.04.2023 in Teilen auf. Lt. Damaligem Beschluss erhalten alle Mitarbeitenden der Stadt Wedel einen Mobilitätszuschuss in Höhe von monatlich 30,--€.
Aktuelle Erkenntnisse haben jedoch ergeben, dass ein derartiger Zuschuss nur für klimafreundliche Mobilität, wie ein ÖPNV-Ticket, gewährt werden darf. Alternativ ist auch ein Zuschuss für den Kauf oder das Leasing eines Fahrrades möglich.
Daher ist eine Anpassung des Beschlusses erforderlich. Die Dienststelle strebt eine Vereinbarung mit dem Personalrat zur Bezuschussung von Kauf und/oder Leasing eines Fahrrades an.
Durch den Beschluss können aktuell Haushaltsmittel i. H. v. ca. 130.000,--€ eingespart werden. Dieser Betrag kann sich jedoch noch ändern, wenn Mitarbeitende das Job-Ticket verstärkt nutzen bzw. ein Zuschuss für Kauf oder Leasing eines Fahrrades ermöglicht wird.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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