Beschlussvorlage - BV/2025/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dass ab dem 01.08.2025 einen Mobilitätszuschuss nur noch an die Mitarbeitenden der Stadt Wedel gezahlt wird, die ein Job-Ticket (Deutschlandticket, HVV-Jobticket-Prämium) nachweisen können.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat zukünftig auch für das Job-Rad einen Mobilitätszuschuss in Höhe von bis zu 30 €/monatlich zu gewähren.

 

Die Ausgestaltung, ggf. über eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat, obliegt der Verwaltung.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Rat hebt den Beschluss vom 06.04.2023 in Teilen auf. Lt. Damaligem Beschluss erhalten alle Mitarbeitenden der Stadt Wedel einen Mobilitätszuschuss in Höhe von monatlich 30,--€.

 

Aktuelle Erkenntnisse haben jedoch ergeben, dass ein derartiger Zuschuss nur für klimafreundliche Mobilität, wie ein ÖPNV-Ticket, gewährt werden darf. Alternativ ist auch ein Zuschuss für den Kauf oder das Leasing eines Fahrrades möglich.

 

Daher ist eine Anpassung des Beschlusses erforderlich. Die Dienststelle strebt eine Vereinbarung mit dem Personalrat zur Bezuschussung von Kauf und/oder Leasing eines Fahrrades an.

 

Durch den Beschluss können aktuell Haushaltsmittel i. H. v. ca. 130.000,--€ eingespart werden. Dieser Betrag kann sich jedoch noch ändern, wenn Mitarbeitende das Job-Ticket verstärkt nutzen bzw. ein Zuschuss für Kauf oder Leasing eines Fahrrades ermöglicht wird.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Arbeitgeberin ist an gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen gebunden. Daher ist eine Anpassung an die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen erforderlich.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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