Beschlussvorlage - BV/2025/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der HFA beschließt, die im Stellenplan 2025 neu eingeworbene und mit einem Sperrvermerk versehene Stadtoberinspektor*in/Stelle im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt (Stellen-Nummer 1-302-09, Besoldungsgruppe A 10, TZ 20,5 Std./Woche) freizugeben.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice beantragte am 02.05.2024 zum Stellenplan 2025 eine zusätzliche halbe Stelle zur Unterstützung der Stelle 1-302-02 „Gewerbeangelegenheiten“.

 

Unter anderem wurde dies begründet durch die Überlastungsanzeige, die der Stelleninhaber Anfang 2024 gestellt hatte. Es haben sich Rückstände aufgebaut bspw. bei den Verfahren zur Erteilung von Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungsverfahren, Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe oder bei den Anzeigen von Verstößen gegen die Handwerksordnung. Ferner gibt es Aufgaben, die nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden können, wie bspw. Kontrollen oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

 

Aus diesem Grund wurde eine Personalbedarfsmessung durch das SG Organisation in diesem Bereich durchgeführt.

 

Die IST-Erhebung für die Stellenbemessung erfolgte vom 24.06. bis 27.09.24 im Rahmen einer Selbsterfassung. Von der Anwendung eines strukturierten Schätzverfahrens wurde abgesehen, da eine möglichst genau Datengrundlage zur weiteren Begutachtung erhoben werden sollte.

 

Die Stellenbemessung hat einen Bedarf von 1,365 Stellen im Bereich „Gewerbeangelegenheiten“ ergeben. Somit wurde ein Defizit auf der Stelle von 1-302-02 in Höhe von 0,365 VZÄ bzw. im Umfang von 493,04 Stunden pro Jahr (14,24 Stunden pro Woche) festgestellt. Verfügbar sind derzeit 1,0 VZÄ.

 

Berücksichtigt wurden bei der Berechnung des Bedarfes auch die Aufgaben, die derzeit nicht wahrgenommen werden können, bspw. aufgrund mangelnder Kapazitäten. Ferner wird es aus Sicht des Stelleninhabers als sinnvoll erachtet, einige Vor-Ort-Kontrollen zu zweit durchzuführen. Dieser Bedarf ist in den 1,365 Stellen ebenfalls enthalten. Der Bedarf für die Kontrolle durch die zweite Person beläuft sich auf 184,04 Jahresarbeitsstunden und ist bei der Neuverteilung der Aufgaben auf die neue Stelle entsprechend zu berücksichtigen.

 

Um die aufgebauten Rückstände der letzten Jahre abzuarbeiten, wird dringend empfohlen, den Inhaber der Stelle 1-302-02 mit einer halben Stelle zu verstärken.

 

Kosten

 

Personalkosten für 1 Stelle TZ 20,5 Std./Woche ca. 26.150,00 Euro zzgl. VA

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei Nicht-Freigabe des Sperrvermerks, drohen weitere Verzögerungen bei Verfahren zur Erteilung von Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungsverfahren, Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe oder bei den Anzeigen von Verstößen gegen die Handwerksordnung. Weitere Aufgaben, wie bspw. Kontrollen oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren werden nicht oder nur sehr schleppend bearbeitet/durchgeführt werden können aufgrund fehlender Kapazitäten.

 

Wenn die oben genannten Verfahren nicht oder nur sehr schleppend bearbeitet werden können, kommt es zu Beschwerden der Gewerbetreibenden in Wedel. Neue Gewerbe können nur mit langen Vorlaufzeiten angemeldet werden. Im Interesse der Stadt liegt es jedoch, dass solche Verfahren beschleunigt und der Ruf der Stadt Wedel als guter Wirtschaftsstandort verbessert/ erhalten bleibt. Eben dies ist auch erklärtes strategisches Ziel der Stadt Wedel.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

26.150,00

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

.     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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