Beschlussvorlage - BV/2025/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe Sperrvermerk im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Geschäftszeichen:
- 3-111-PK
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.05.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.07.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.07.2025
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Darstellung des Sachverhalts
Der Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice beantragte am 02.05.2024 zum Stellenplan 2025 eine zusätzliche halbe Stelle zur Unterstützung der Stelle 1-302-02 „Gewerbeangelegenheiten“.
Unter anderem wurde dies begründet durch die Überlastungsanzeige, die der Stelleninhaber Anfang 2024 gestellt hatte. Es haben sich Rückstände aufgebaut bspw. bei den Verfahren zur Erteilung von Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungsverfahren, Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe oder bei den Anzeigen von Verstößen gegen die Handwerksordnung. Ferner gibt es Aufgaben, die nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden können, wie bspw. Kontrollen oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.
Aus diesem Grund wurde eine Personalbedarfsmessung durch das SG Organisation in diesem Bereich durchgeführt.
Die IST-Erhebung für die Stellenbemessung erfolgte vom 24.06. bis 27.09.24 im Rahmen einer Selbsterfassung. Von der Anwendung eines strukturierten Schätzverfahrens wurde abgesehen, da eine möglichst genau Datengrundlage zur weiteren Begutachtung erhoben werden sollte.
Die Stellenbemessung hat einen Bedarf von 1,365 Stellen im Bereich „Gewerbeangelegenheiten“ ergeben. Somit wurde ein Defizit auf der Stelle von 1-302-02 in Höhe von 0,365 VZÄ bzw. im Umfang von 493,04 Stunden pro Jahr (14,24 Stunden pro Woche) festgestellt. Verfügbar sind derzeit 1,0 VZÄ.
Berücksichtigt wurden bei der Berechnung des Bedarfes auch die Aufgaben, die derzeit nicht wahrgenommen werden können, bspw. aufgrund mangelnder Kapazitäten. Ferner wird es aus Sicht des Stelleninhabers als sinnvoll erachtet, einige Vor-Ort-Kontrollen zu zweit durchzuführen. Dieser Bedarf ist in den 1,365 Stellen ebenfalls enthalten. Der Bedarf für die Kontrolle durch die zweite Person beläuft sich auf 184,04 Jahresarbeitsstunden und ist bei der Neuverteilung der Aufgaben auf die neue Stelle entsprechend zu berücksichtigen.
Um die aufgebauten Rückstände der letzten Jahre abzuarbeiten, wird dringend empfohlen, den Inhaber der Stelle 1-302-02 mit einer halben Stelle zu verstärken.
Kosten
Personalkosten für 1 Stelle TZ 20,5 Std./Woche ca. 26.150,00 Euro zzgl. VA
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Bei Nicht-Freigabe des Sperrvermerks, drohen weitere Verzögerungen bei Verfahren zur Erteilung von Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungsverfahren, Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe oder bei den Anzeigen von Verstößen gegen die Handwerksordnung. Weitere Aufgaben, wie bspw. Kontrollen oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren werden nicht oder nur sehr schleppend bearbeitet/durchgeführt werden können aufgrund fehlender Kapazitäten.
Wenn die oben genannten Verfahren nicht oder nur sehr schleppend bearbeitet werden können, kommt es zu Beschwerden der Gewerbetreibenden in Wedel. Neue Gewerbe können nur mit langen Vorlaufzeiten angemeldet werden. Im Interesse der Stadt liegt es jedoch, dass solche Verfahren beschleunigt und der Ruf der Stadt Wedel als guter Wirtschaftsstandort verbessert/ erhalten bleibt. Eben dies ist auch erklärtes strategisches Ziel der Stadt Wedel.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
26.150,00 |
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Saldo (E-A) |
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. |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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