Mitteilungsvorlage - MV/2025/054
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2026/2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bartels
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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07.07.2025
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 soll gemäß § 7 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ein Doppelhaushalt vorgelegt werden.
In der Aufstellung eines Haushaltsplans für zwei Jahre werden verwaltungsseitig mehrere Vorteile gesehen:
- Es können dadurch personelle Freiräume geschaffen werden, um sich in den kommenden 2 Jahren intensiv mit der Umsetzung der Haushaltssicherungsmaßnahmen zu beschäftigen. Diese oftmals konzeptionellen Überlegungen binden einen nicht unerheblichen Teil der Arbeitszeit der Mitarbeitenden in sämtlichen Fachdiensten. Die im Jahr 2026 entfallenden Haushaltsanmeldungen der Produktverantwortlichen und der Verzicht auf eine gesonderte Haushaltsaufstellung kann hier die benötigten Freiräume schaffen.
- Die im April abgeschlossenen Tarifverhandlungen stellen für einen Großteil der Beschäftigten die Planungssicherheit bis ins Jahr 2027 sicher. Neuerliche Personalkostensteigerungen durch Tarifverhandlungen sind somit frühestens Mitte 2027 zu erwarten. Sowohl diese, als auch die möglicherweise zeitversetzte Übertragung des aktuellen Abschlusses auf die Beamtinnen und Beamten, kann im Rahmen der Gesamtdeckung aufgefangen werden.
- Im Haushalt 2025 sind die benötigten Mittel für die Finanzierung der Modernisierung des Kombibades in den Jahren 2026-2027 als laufender Ansatz als auch als Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre eingeplant. Mit der Genehmigung des Haushalts 2025 durch die Kommunalaufsicht wäre die Modernisierung damit umfänglich finanziert. Eine erneute Unsicherheit bei der Genehmigung des Haushalts 2027 könnte mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes umgangen werden.
- Bei der Aufstellung eines Doppelhaushalts umfasst die kommunalaufsichtliche Genehmigung ebenfalls beide Jahre. Eine erneute Genehmigung des „zweiten Jahres“ erfolgt nicht. Dadurch kommt es zu keinem weiteren Zeitverzug durch eine erneute Interimszeit. Die für die Jahre 2026 und 2027 eingeplanten Investitionen können ohne Zeitverzögerung fortgeführt werden. Insbesondere die für 2027 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen können bereits frühzeitig in 2027 ausgeschrieben und beauftragt werden, da nicht erst auf eine Genehmigung gewartet werden muss.
Sollten im Laufe der Jahre 2026 oder 2027 erhebliche unerwartete Ereignisse eintreten, die den Rahmen der Haushaltsermächtigungen sprengen würden, so besteht immer die Möglichkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Dieser wäre dann aber ggf. wiederum genehmigungspflichtig.
Alternativ kann jeweils ein Einzelhaushalt aufgestellt werden. Damit kämen aber die oben genannten Vorteile nicht mehr zum Tragen.
- Die Bearbeitung der Haushaltssicherungsmaßnahmen muss „nebenbei“ erfolgen.
- Die Finanzierung des Kombibades könnte durch die für den Haushalt 2027 erneut einzuholende Genehmigung bzw. durch die damit einhergehenden Auflagen beeinträchtigt werden.
- Neue Bauprojekte in 2027 können frühestens nach Vorliegen der Genehmigung begonnen werden.
- Der etwas höhere Aufwand bei der Planung durch die Produktverantwortlichen hält sich dabei in Grenzen, lediglich wird die Planung für das 2. Jahr des Doppelhaushaltes geringfügig ungenauer.
Schwerwiegende Nachteile gibt es dagegen nicht, so dass die genannten Vorteile überwiegen. Daher wird die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2026/2027 vorbereitet.
