Beschlussvorlage - BV/2025/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben Neu – und Erweiterungsbau Albert-Schweitzer-Schule – Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung (VE) 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Geschäftszeichen:
- FD 2-10
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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03.07.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.07.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Umwidmung folgender Verpflichtungsermächtigung 2026 zu Gunsten des Neu- und Erweiterungsbaus Albert-Schweitzer-Schule
VE Investition Erneuerung Außen – und Spielbereiche: 800.000€ / brutto (211002702 Nr. 24 / 2110020100.0900060) auf 211002706 Bauliche Erweiterung.
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß Beschlussvorlage BV/2022/028 sollte der Neu- und Erweiterungsbau Westflügel an der Albert-Schweitzer-Schule mit Stand der Kostenprognose vom 29.03.2022 im Bereich von ca. 4 Mio. Euro / brutto Gesamtkosten liegen. Die Kosten beinhalteten nicht die zusätzlichen Kosten der noch zu beschließenden Energievariante, sondern nur den gesetzlich geforderten Energiestandard.
Der Rat beschließt am 30.06.2022 die BV/2022/028 mit der vom UBF empfohlenen Variante 2- Passivhausbauweise mit Wärmepumpe zu realisieren.
Laut Kostenschätzung beliefen sich die Kosten zu diesem Zeitpunkt inklusiv des beschlossenen Energiestandards auf 4.521.018,00 Euro brutto.
Die beschlossene Variante 2 besteht aus Passivbauweise:
Dämmstandard Passivhaus // Anschluss an Nahwärmenetz (100 %) // Plattenheizkörper und
Deckenstrahlsystem im Flur // Lüftungsanlage mit WRG (Wärmerückgewinnung)//mit PV-
Anlage (Photovoltaik) // zusätzlich mit einer Wärmepumpe ohne Zertifizierung.
Aufgrund der Marktdynamik und der Wechselwirkungen aus der Coronapandemie und des Ukrainekrieges, galt diese Kostenschätzung nach Veröffentlichung bis zum 01.07.2022. Die Auswirkung auf die Energie und Materialkosten waren zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar oder kalkulierbar.
Die Kostenberechnung vom 16.03.2023 lag bei 5.138.187€/ brutto.
Nach der nun fast vollständig erfolgten Ausschreibung der Gewerke liegt der Kostenanschlag nach Submission Stand 12.06.2025 bei 6.608.885,15€ /brutto.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Außenanlagen Planung wird in 2025 fortgesetzt. Die Mittel im genehmigten Haushalt 2025 sind als Verpflichtungsermächtigung in 2026 enthalten. Die Mittel werden in 2025 nicht als VE in diesem Umfang in Anspruch genommen. Die Mittel werden aber in 2026 benötigt. Die angemeldeten Mittel im Haushalt 2026 von 800.000,00€ / brutto zur Erhöhung des Ansatzes der VE 2026 auf insgesamt 1.3000.000€ / brutto für den Neu- und Erweiterungsbau können noch nicht genehmigt sein. Die Empfehlung die Mittel aus der VE 2026 der Außenanlagen umzuwidmen ist notwendig, um die Aufträge und restlichen Ausschreibungen für den Neu- und Erweiterungsbau auszulösen und eine Verzögerung oder einen möglichen Baustopp abzuwenden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Umwidmung der VE wird abgelehnt:
Die offenen Ausschreibungen sowie nötigen Beauftragungen können zu einem Baustopp der laufenden Investition des Neu – und Erweiterungsbau führen, da die angemeldeten Mittel in Höhe von zusätzlich 800.000€ / brutto aus dem noch nicht genehmigten Haushalt als VE 2026 noch nicht zur Verfügung stehen können. Ein Nachtrag zu stellen wäre die zweite Variante, würde aber zeitlich starke Verzögerungen mit sich bringen, da auch hier mit einer sehr langen Genehmigungsphase oder gegebenenfalls sogar einer Ablehnung zu rechnen ist.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
500.000,0 |
1.300.000,0 |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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